Im April hat das Netzwerk der Literaturhäuser dazu aufgefordert, den Novitäten des Frühjahrs einen zweiten Frühling zu schenken. Denn durch geschlossene Buchhandlungen, ausfallende Messen und Veranstaltungen fehlte oftmals der Präsentationsraum für die literarischen Neuerscheinungen.
Nun wird die Kampagne #zweiterfruehling des Netzwerks der Literaturhäuser mit Mitteln aus dem Rettungspaket „Neustart Kultur“ gefördert. Die Kulturstaatsministerin und der Deutsche Literaturfonds unterstützen mit einem Beitrag in Höhe von 139.500 Euro über 100 Lesungen.
„Auf diese Weise werden Anreize geschaffen, möglichst viele Veranstaltungen auch in unserer Zeit zu planen und durchzuführen. Das literarische Leben soll möglichst vielfältig und begeisternd auch während und nach der Pandemie sein. So werden Bücher aus dem Jahr 2020 sowie ihre Urheber*innen einhundert mal mehr mit Leserinnen und Lesern ins lebendige Gespräch gesetzt“, freut sich das Netzwerk.
Die Mittel stehen sowohl für Honorare von Autor*innen und Moderator*innen sowie Reise- und Übernachtungskosten zur Verfügung.
Sie können beim Netzwerk der deutschsprachigen Literaturhäuser in Deutschland, Österreich und Schweiz beantragt werden.
„Zu Beginn im Frühjahr 2020 war da die Idee, dass Bücher länger währen müssen als eine Pandemie. Dann reifte #zweiterfrühling zum ersten solidarischen Selbsthilfepaket aus der Branche für die Branche. Und als sich schnell über 100 Institutionen, Literaturveranstalter, Festivals, Buchhandlungen, Bibliotheken, Verlage und Agenturen anschlossen, wurde es zu der Kampagne, die wir wollten“, so Hauke Hückstädt, Sprecher des Netzwerks. „Mit der Crespo Foundation kam ein Hilfsfonds für Debüts dazu. Und mit der umfassenden Unterstützung durch Monika Grütters und den Deutschen Literaturfonds können wir sagen: Schubumkehr! Gemeinsam „flatten“ wir die Aufmerksamkeitsdelle, die Autorinnen und Autoren, Bücher und Themen in 2020 erfahren mussten.“
So können Sie sich für die Veranstaltungsförderung bewerben:
- Die Förderung muss beim Netzwerk der Literaturhäuser mittels eines Antragsformular beantragt werden
- Ausgezahlt wird nach der jeweiligen Lesung
- Ausschließlich Veranstaltungen mit deutschsprachigen Autor*innen und ebenso Übersetzer*innen, deren Werke im Jahr 2020 erschienen sind
- Vorraussetzung ist, dass sich die Veranstalter der Initiative #zweiterfuehling angeschlossen haben oder dies bis zum 31. Dezember 2020 tun und öffentlich darstellen
- Veranstalter können Festivals, Literaturhäuer, Buchhandlungen, Institutionen, Bibliotheken, Agenturen oder Verlage sein
- Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein: Live-Publikum, hybrid oder digital
- Zum Antragsformular: https://www.literaturhaus.net/aktuelles/neustart-kultur-foerdert-ueber-hundert-veranstaltungen-im-rahmen-der-kampagne-zweiterfruehling
Mehr zur Kampagne #zweiterfruehling und der Mission, den kulturellen Wert und die Nachhaltigkeit von Büchern über das Jahr 2020 hinaus ins Zentrum zu stellen, können Sie im Artikel „Keine Saisonware: #zweiterfruehling für Bücher“ lesen.
Werden Sie eine Förderung Ihrer Veranstaltung beantragen? Kommentieren Sie nach der Anmledung doch unter diesem Artikel.