Marc Aigner, Pressesprecher der Polizei München, ermutigt jede betroffene Buchhandlung grundsätzlich, Anzeige zu erstatten oder die 110 zu rufen, wenn sich ein Kunde oder „Urban“ konkret auffällig verhält und der Verdacht eines möglichen Diebstahls oder Betrugs vorliegt.
Wichtig sei es bei der Anzeige oder im Gespräch mit dem Streifendienst, alle Information zu geben, die man habe. „Auch Infos, von denen Sie denken, dass sie unwichtig sind, können uns helfen, den Täter zu überführen“, so Aigner. „Da wir ein Alias-Namensregister führen, sind auch alle Namen, mit denen sich ein Betrüger vorstellt, von Bedeutung. Sollten Sie den Verdacht haben, von einem seriellen oder gewerblichen Dieb betroffen zu sein, sind auch Hinweise auf andere betroffene Buchhandlungen, von denen Sie wissen, wichtig. Das ist essenziell."
Aigner betont, dass in diesen Fällen den Polizeibeamten unbedingt der Zusammenhang erklärt werden soll, insbesondere wenn es sich um "Urban" handelt.
Das Bedürfnis, das eigene Hausrecht auszuüben und „Urban“ oder einen anderen potenziellen Betrüger direkt abzuweisen, versteht Aigner. Er empfiehlt dennoch, die Polizei einzubeziehen, und die 110 anzurufen, wenn sich der „Kunde“ noch im Laden befindet.
Außerdem betont er, dass Sicherheitskameras und entsprechende Hinweise auf eine Videoaufzeichnung Täter abschrecken können – oder bei der Auflösung nach dem Diebstahl von Bedeutung sind.