Das Urteil geht auf eine Klage von Media Markt zurück. Wegen des Gleichhandlungsgrundsatzes gilt ab sofort keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und kein Erfordernis einer Terminbuchung.
Damit sind die Beschränkungen im Einzelhandel von NRW vorläufig ausgesetzt, wie aus mehreren Medienberichten hervorgeht.
Zuvor galt seit dem 8. März eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 40 beziehungsweise 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Außerdem mussten Kunden vorher einen Termin vereinbart haben.
Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumenläden und Gartenmärkte waren davon ausgenommen.
Zwar gestehe das Gericht der Landesregierung wegen der Pandemiebekämpfung einen Spielraum ein, allerdings sieht das Gericht dies mit den Sonderausnahmen für den Lebensmitteleinzelhandel erfüllt. Ein einleuchtender Grund für eine Differenzierung zwischen Buchhandlungen und Gartenmärkten und dem restlichen Einzelhandel gäbe es nicht.
Kurzfristige Neuregelungen, die keine unzulässigen Differenzierungen mehr enthalten, sind der Landesregierung jedoch möglich, wie das Gericht anmerkt.