Ob die Länderchefs ihre Zustimmungen zu den geplanten Maßnahmen aus dem Kanzleramt geben, ist noch offen. Um die steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, liegen laut unterschiedlichen Medienberichten folgende Manahmen auf dem Tisch, die von 4. November bis Ende November gelten sollen:
- Gastronomiebetriebe sollen geschlossen werden; ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
- In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstands gemeinsam aufhalten dürfen. Verstöße sollen die Ordnungsbehörden ahnden.
- Einzelhandelsgeschäfte sollen unter den aktuell gültigen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet bleiben. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte, so die Beschlussvorlage.
- Veranstaltungen zur Unterhaltung sollen abgesagt werden, Theater, Opern- und Konzerthäuser schließen. Die Regelung soll auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios betreffen.
- Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.
- Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.
- Industrie, Handwerk und Mittelstand soll dem Entwurf zufolge sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen und: Wo Homeoffice umsetzbar ist, soll es ermöglicht werden.
Update, 16 Uhr: Laut "Business Insider" soll sich die Runde darauf geeinigt haben, dass der Einzelhandel offen bleiben soll. Erlaubt werde ein Kunde pro 10 Quadratmeter.