Corona: Das gilt für den Buch- und Einzelhandel
Neue Schwellenwerte, Testpflicht am Arbeitsplatz: Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen, der Bundesrat gibt grünes Licht. Was für den Buchhandel gilt, sehen Sie hier im Überblick.
Neue Schwellenwerte, Testpflicht am Arbeitsplatz: Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen, der Bundesrat gibt grünes Licht. Was für den Buchhandel gilt, sehen Sie hier im Überblick.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz soll der Einzelhandel offenbleiben, ein Lockdown ist nicht geplant – solange die Hospitalisierungsrate, Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, nicht den Wert 9 überschreitet. Dann können von den Ländern weitere lokale Maßnahmen getroffen werden.
Beschlossen wurde eine Testpflicht am Arbeitsplatz: Es gilt die 3G-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten.
Kunden müssen, außer in Baden-Württemberg, keinen 3G-Nachweis haben.
So ändern sich die Regeln für Kulturveranstaltungen wie Lesungen und Einschließabende je nach Hospitalisierungsrate:
Die Veranstalter stehen dabei stets in der Verantwortung, intensiv zu kontrollieren. Der Bußgeldrahmen werde von den Ländern ausgeschöpft, heißt es im Beschluss der Bund-Länder-Runde, der auf dem neuen Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes basiert.
Ausnahmen:
Die Bundesländer im ausführlichen Überblick, mit Informationen der Landesverbände, haben wir Ihnen unter: Corona: Neues aus Brandenburg, Niedersachsen und NRW zusammengetragen. Den Artikel aktualisieren wir fortlaufend.