Bundestag beschließt Corona-Notbremse
Der Bundestag hat die bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Doch vom Handelsverband HDE hagelt es Kritik.
Der Bundestag hat die bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Doch vom Handelsverband HDE hagelt es Kritik.
Das Ergebnis war knapp: 342 Abgeordnete dafür, 250 stimmten dagegen. 64 Parlamentarier enthielten sich ihrer Stimme. Damit ist der Weg frei für bundesweit einheitliche Maßnahmen wie Ladenschließungen, nächtliche Ausgangsperren oder Kontaktbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100 (100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner). Damit sollen Alleingänge der Länder und das bisherige Maßnahmenchaos durch klarere Regeln abgelöst werden. In Kraft tritt das Gesetz aber noch nicht: Am 22. April stimmt erst noch der Bundesrat ab, anschließend muss auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, und dann muss es offiziell im Bundesanzeiger verkündet werden.
Kritik gab es unmittelbar nach der Abstimmung von Seiten des Handelsverbands HDE, der den Vorstoß von Anfang an kritisch begleitet hatte. Zwar konnte der Verband den Beginn der Ausgangssperren von 21 auf 22 Uhr legen und Click und Collect für die Händler durchsetzen – trotzdem ist der Verband sauer: „Insgesamt sind die Regelungen der Corona-Notbremse aus Sicht des Einzelhandels nicht verhältnismäßig und verletzen grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Er findet, die Corona-Notbremse gehe in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei: „Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter, damit bleibt es weiterhin bei Symbolpolitik“, so Genth. Denn beim Einkaufen sei das Infektionsrisiko nachgewiesenermaßen lediglich niedrig, das bestätigen sowohl die TU Berlin als auch das Robert-Koch-Institut. Insgesamt bleibe die Bundesnotbremse damit zu pauschal. Die Politik müsse endlich zielgerichtet vorgehen und in den Bereichen ansetzen, in denen die Infektionsgefahr am höchsten ist. Genth: „Ansonsten kommen wir aus dem Lockdown nicht so bald heraus.“
Details des Gesetzes und der Abstimmungsverlauf unter bundestag.de.
Wird die Bundesnotbremse zu einer Öffnung der Buchhandlungen in allen Bundesländern führen? Lesen Sie hier im b+-Interview, wie Reinhilde Rösch, Geschäftsführerin des Landesverbands Baden-Württemberg, die Situation einschätzt.
Für die Sortimenter - was bringen offene Buchläden in der Stadt, wenn der Rest geschlossen ist - muß der Börsenverein des Deutschen Buchhandels tätig werden.
Ein Verband, der den Anspruch hat, für Grundrechte zu stehen, muß dies nun auch beweisen. Ja, es ist schwer Worten Taten folgen zu lassen!