MVB

BÜCHER Gutschein auch bei Edeka erhältlich

4. Juli 2022
von Börsenblatt

Für den bundesweiten „BÜCHER Gutschein“, dem Buchhandel auch als „Bücherscheck“ bekannt, konnten MVB und der Zahlungsdienstleister epay EDEKA als Vertriebspartner gewinnen. Bis zu 5.000 weitere Verkaufsstellen kommen nun dazu. Einzulösen ist der Geschenkgutschein ausschließlich im stationären Sortiment. 

Unter dem Namen „BÜCHER Gutschein“ vertreibt der Technologie- und Informationsdienstleister MVB seinen deutschlandweiten Buchgutschein „Bücherscheck“ seit dem vergangenen Jahr.

Seit Juli können nun in bis zu 5000 teilnehmenden EDEKA-Märkten Gutscheinkarten im Wert von 25 Euro erworben werden. Dort werden sie zusammen mit dem neuen MAGAZIN Gutschein aus der Produktfamilie „Gutscheinfreude – Vielfalt schenken“ von epay angeboten. Der BÜCHER Gutschein ist ausschließlich vor Ort in den mehr als 2.600 lokalen Partnerbuchhandlungen des Bücherschecks einzulösen.

„Mit EDEKA an unserer Seite können wir das bestehende Netz der Verkaufsstellen für den BÜCHER Gutschein schnell vergrößern. Als attraktive Geschenkoption ist das Buch damit in bis zu 5.000 Märkten in ganz Deutschland prominent vertreten. So erreichen wir ein kaufkräftiges Publikum als neue Kundschaft für das stationäre Sortiment“, sagt Karolin Weide, Leiterin Bücherscheck bei MVB.

Bereits seit Herbst 2021 ist der BÜCHER Gutschein in 700 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels erhältlich.

Information für Partnerbuchhandlungen

Der BÜCHER Gutschein unterscheidet sich in Optik und Form vom regulären Bücherscheck. Er besteht aus einer Klappkarte mit kostenloser Grußkarte und einem abtrennbaren Gutschein, der alle Details zur Einlösung enthält: einen zehnstelligen, alphanumerischen Code – die Aufladenummer – vergleichbar mit der Gutscheinnummer des Bücherschecks sowie eine Seriennummer. Auf der Prüfseite, die über den aufgedruckten QR-Code oder über www.buecherscheck.de erreichbar ist, erkennen Buchhandlungen, ob der Gutschein aktiviert und gültig ist. Ansonsten folgt der BÜCHER Gutschein dem Bücherscheck-Prinzip: Die einlösende Buchhandlung behält den abtrennbaren Gutschein ein und reicht ihn bei MVB zur Abrechnung ein. Teilnahmeberechtigt sind alle Sortimente, die Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels sind.