Baden-Württemberg

Buchhandlungen dürfen wieder öffnen

23. April 2021
von Börsenblatt

Spätestens ab Montag dürfen die Buchhandlungen in Baden-Württemberg voraussichtlich wieder öffnen. Damit schwenkt das Land auf den Einheitskurs des Bundes.

Die Presse hatte bereits spekuliert, nun wird es gültig: In einer neuen Landesverordnung will das Land Baden-Württemberg den Buchhandel wieder in die Liste der Einrichtungen aufnehmen, die inzidenzunabhängig öffnen dürfen.

Zuvor hatte der Landesgerichtshof nach Klagen aus anderen Branchen genau diese Ausnahme kassiert. Doch mit der beschlossenen bundesweiten Corona-Notbremse und einer neuen Landesverordnung, die die (in einigen Punkten weniger strengen) Bundesbeschlüsse umsetzt, werden die Karten neu gemischt. Buchläden dürfen demnach wieder öffnen. Ein Sprecher von Ministerpräsident Winfried Kretschmann bestätigte dies gegenüber dem Börsenverein-Landesverband Baden-Württemberg am Freitagnachmittag. 

Die Verordnung befindet sich aktuell noch im Umlaufverfahren und tritt mit hoher Wahrscheinlichkeit am Samstag offiziell in Kraft. Dazu müsste sie am Freitag noch verkündet werden. Zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten muss ein Tag verstreichen.