Buchhandlungen dürfen auch in Bayern öffnen
Die bayerische Staatsregierung hat Änderungen in der "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" beschlossen, die am 28. April in Kraft treten sollen: Danach dürfen Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen.
Die bayerische Staatsregierung hat Änderungen in der "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" beschlossen, die am 28. April in Kraft treten sollen: Danach dürfen Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen.
Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung festgehalten, dass "das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, nicht mehr angebracht" sei. Es müsse gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen könnten. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet. Darin heißt es u.a.: