Corona-Verordnung

Buchhandlungen dürfen auch in Bayern öffnen

27. April 2021
Redaktion Börsenblatt

Die bayerische Staatsregierung hat Änderungen in der "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" beschlossen, die am 28. April in Kraft treten sollen: Danach dürfen Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen.

Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung festgehalten, dass "das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, nicht mehr angebracht" sei. Es müsse gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen könnten. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet. Darin heißt es u.a.:

  • "Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
  • Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
  • Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden."

 

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