Wie der Geschäftsführer des Börsenverein-Landesverbands Nord, Volker Petri, mitteilt, zählt die Hansestadt Hamburg auch in der neuen Verordnung vom 19. März den Buchhandel weiter zum "täglichen Bedarf", so dass er weiterhin unter den bekannten Bedingungen geöffnet bleiben darf. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hatte bekanntgegeben, dass wegen der hohen Inzidenzwerte ab Samstag wieder die Regeln von vor dem 8. März gelten.
In Schleswig-Holstein wurde im Erlass über Ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern beschlossen: "Buchgeschäfte gehören zu den Geschäften des täglichen Bedarfs und dürfen geöffnet bleiben, auch wenn der Inzidenzwert steigt." Dieser Passus wird nun Volker Petri zufolge automatisch in die Landkreisverordnungen aufgenommen, was etwa im Kreis Herzogtum Lauenburg bereits geschehen ist, die restlichen Landkreise werden folgen.
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben keine Änderungen bekannt gegeben, was bedeutet, dass der Buchhandel auch hier weiter geöffnet bleiben darf.