Weitere Beschlüsse wurden von dem Gremium ebenfalls gefasst, dazu zählen:
Schnelltests: Für einen umfassenden Infektionsschutz sei es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen würden. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dazu werde die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten.
Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern werde mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernehme ab dem 8. März der Bund.
Homeoffice: Angesichts der pandemischen Lage sei es weiterhin nötig, die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren. Deshalb müssten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Sie bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
Finanzielle Hilfen: Bund und Länder stünden mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin an der Seite der Unternehmen. Allein seit November seien über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes über acht Milliarden Euro ausgezahlt worden. Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe sollten Soloselbständige unterstützt werden, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten.
Mit der sogenannten Erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro könnte ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden. Die geltende Umsatzhöchstgrenze bei der Überbrückungshilfe III von 750 Millionen Euro entfalle für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche, die für die Zwecke dieser Regelung als betroffene Branchen gelten. Die maximale Fördersumme pro Monat für verbundene Unternehmen wurde bereits auf drei Millionen Euro erhöht. Mit dem hälftig finanzierten Härtefallfonds würden Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details sollen in der nächsten Woche geklärt werden.
Die nächste Konferenz zwischen Kanzlerin und Ministerpräsident*innen findet am 22. März statt.