Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 25. Januar laut Medien die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt (zur Mitteilung des VGH). Damit gilt wieder die 3G-Regelung. Das Einfrieren der "Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am 25. Januar in Mannheim mit. Damit gelte für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen. Mit seiner Entscheidung habe der VGH der Betreiberin eines Schreibwarengeschäfts aus dem Ortenaukreis Recht gegeben.
Dies gelte mit sofortiger Wirkung, weil die baden-württembergische Landesregierung bisher nicht das Alarmstufensystem in der Corona-Verordnung wiedereingeführt habe, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem SWR.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte wegen der Omikron-Variante des Coronavirus die "Alarmstufe II" in der Corona-Verordnung beibehalten. Somit das Stufensystem bis Ende Januar eingefroren. Die Regierung wolle das reguläre Stufensystem noch diese Woche wieder in Kraft setzen, so der SWR. Ministerpräsident Kretschmann habe allerdings angekündigt, dass die Regeln innerhalb der einzelnen Stufen nochmal angepasst werden müssten. Insofern könnte der Gerichtsentscheid nur temporäre Wirkung haben.
Denn die Richter hätten die 2G-Regel im Einzelhandel nicht grundsätzlich als unverhältnismäßig beurteilt, darauf weist auch Reinhilde Rösch von Landesverband Baden-Württemberg im Börsenverein hin. Nur die Art und Weise, wie in der aktuellen Coronaverordnung die Regelungen der Alarmstufe II eingefroren wurden, wurde als unrechtmäßig angesehen.