In den Missbrauchsverfahren untersucht das Bundeskartellamt, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazon auf dessen Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst. Mit den neuen Befugnissen, die gerade auch eine solche Regelsetzungsmacht eingrenzen sollen, können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher.“
Am 5. Juli hatte das Bundeskartellamt bereits entschieden, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und das neue Aufsichtsinstrument (§ 19a GWB) deshalb auch auf das Unternehmen angewendet werden könne. Gegen diese Entscheidung hatte Amazon Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Bis dahin bleibe die Entscheidung vorläufig vollstreckbar, teilt das Bundeskartellamt mit. Wir berichteten: