Selbständig als Autor: Was gibt es zu beachten?
Von Gewerbeanmeldung bis digitale Helferlein für Steuererklärung oder Cover - was man als Freelancer in der Welt der Buchstaben beachten muss, erklärt der Journalist und Übersetzer Thomas Hoffmann.
Von Gewerbeanmeldung bis digitale Helferlein für Steuererklärung oder Cover - was man als Freelancer in der Welt der Buchstaben beachten muss, erklärt der Journalist und Übersetzer Thomas Hoffmann.
Irgendwann einmal die selbstausgedachte Geschichte als gedrucktes Buch in den Händen halten – das ist wohl der Traum vieler Hobby-Schriftsteller. Sich kreativ ausleben, eigene Ideen umsetzen und dabei uneingeschränkte künstlerische Freiheit genießen. Das bringt nicht jeder Job mit sich. Kein Wunder, dass viele Freizeit-Schreiberlinge mit dem Gedanken spielen, sich als Autor selbstständig zu machen. Doch geht das so einfach? Was muss man mitbringen, um als Freelancer in der Welt der Buchstaben seinen Platz zu finden? Und was gibt es rechtlich überhaupt zu beachten? Hier kommen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Zunächst einmal müssen zukünftige Autoren ein gewisses Talent fürs Schreiben mitbringen. Schließlich ist ein individueller und unverwechselbarer Schreibstil ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, um sich von der Masse abzuheben. Daneben kommt es auf ein sicheres Sprachgefühl an. Klar können sich in längeren Texten schnell Fehler einschleichen. Doch der zweite Grammatikfehler in Folge trifft bei aufmerksamen Lesern nur auf wenig Verständnis. Hobby-Schriftsteller, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen, müssen sich sehr gut mit Rechtschreibregeln auskennen – insbesondere diejenigen, die ihr Lektorat selbst erledigen. Zudem kann es nie schaden, bereits ein paar Jahre Berufserfahrung in der Textbranche zu besitzen. Folgende Vorkenntnisse können von Vorteil sein:
Steht die Buch-Idee, ist das schon mal die halbe Miete. Um damit jedoch Geld verdienen zu können, gibt es rechtlich einiges zu beachten. Schließlich müssen auch Selbstständige all ihre Einnahmen korrekt versteuern – selbst wenn diese nur vorrübergehend sind. Da stellt sich für viele Freelancer zunächst die Frage: „Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden?“. Die Antwort darauf hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich fallen Autoren in die Kategorie der Freiberufler. Warum? Weil sie als Schriftsteller eine künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit ausüben. Festgelegt ist das in Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes. Deshalb steht für zukünftige Autoren zunächst ein Besuch im Finanzamt an. Dort wird die Tätigkeit angemeldet. Sprudeln die ersten Einnahmen, wird jährlich eine Einkommenssteuererklärung fällig. Zudem sind Selbstständige dazu verpflichtet, regelmäßig ihre Umsatzsteuer voranzumelden. Wer seine Bücher auch im Ausland vertreibt (beispielsweise über amazon), muss außerdem eine „Zusammenfassende Meldung“ (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen.
Doch was, wenn die Einnahmen aus der Autorentätigkeit zunächst noch in einem überschaubaren Rahmen bleiben? Dann können Selbstständige die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie greift, wenn der Umsatz (inklusive aller umsatzsteuerpflichtigen Leistungen und Lieferungen)
Die Voranmeldung der Umsatzsteuer wird dadurch hinfällig. Im Umkehrschluss kann sie jedoch nicht geltend gemacht werden.
Wie schon erwähnt, kommen selbstständige Schriftsteller in einigen Fällen nicht um eine Anmeldung beim Gewerbeamt herum – speziell, wenn es um den Online-Vertrieb von Büchern geht. Besonders Autoren, die als Self-Publisher ihre Werke verbreiten, betreiben unter gewissen Umständen ein Gewerbe und dieses muss offiziell registriert sein. Wer Bücher als E-Books oder in gedruckter Form bei einem Distributor (z. B. bookrix, amazon oder epubli) anbietet und für den Verkauf Tantiemen erhält, ist aus dem Schneider. Wer sich dagegen zusätzlich einen eigenen Online-Shop aufbaut und dadurch das eigene Buch vor dem Verkauf noch einmal in den eigenen Händen hält (sei es auch nur für eine Signatur) zählt laut Gesetz als Gewerbetreibender. So können selbstständige Autoren unter Umständen gleichzeitig freiberuflich und gewerblich arbeiten. Das bedeutet aber auch, dass alle Einnahmen, je nachdem wie sie entstanden sind, im Zuge der Steuererklärung klar getrennt voneinander abgeführt werden müssen.
Doch wie gut, dass es mittlerweile viele Tools gibt, die Freelancer sowohl beim Schreibprozess als auch bei bürokratischen Pflichten sinnvoll unterstützen:
Zusammengefasst lässt sich der Traum vom Leben als selbstständiger Autor nicht einfach über Nacht verwirklichen. Auf dem Weg dahin warten auf Hobby-Schreiber zunächst ein paar bürokratische Hürden, die sich mit dem nötigen Fachwissen jedoch schnell überwinden lassen. Wer dann noch eine gehörige Portion Ausdauer und eine packende Buch-Idee mitbringt, wird als Freelancer in der Literaturbranche bestimmt schnell eine treue Fangemeinde um sich scharen. Diese Checkliste unterstützt zukünftige Autoren zusätzlich auf ihrem Weg zum eigenen Buch.
Schritt für Schritt zum eigenen Buch |
Erledigt? |
Ideen sammeln, recherchieren und erste Notizen in Stichpunkten formulieren |
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Die Reihenfolge der Handlung festlegen |
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Merkmale und Eigenschaften der Charaktere bestimmen, evtl. Backstorys entwerfen |
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Die erste Rohfassung schreiben |
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Erste Überarbeitung des Manuskripts |
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Wirkung das Manuskripts mit Testlesern überprüfen, anschließend ggf. eine weitere Überarbeitung |
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Marketingkonzept erstellen und Verbreitungswege für das fertige Buch festlegen |
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Freiberufliche Tätigkeit anmelden und ggf. auch Gewerbe registrieren lassen |
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Vorläufiges Buch ins Lektorat geben oder diese Aufgabe selbst erledigen |
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Korrektorat und letzte Details wie Widmung, Danksagung und Klappentext erledigen |
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Verlage kontaktieren |
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Weitere Veröffentlichungsplattformen nutzen (als Selfpublisher oder auf Plattformen) |
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In den sozialen Netzwerken und im Freundeskreis für das eigene Buch werben |
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