Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll die gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen fördern. Zu diesem Zeitpunkt müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein – damit Menschen mit Beeinträchtigungen sie ohne Abstriche mithilfe assistiver Technologien nutzen können.
Eine Taskforce des Börsenvereins bündelt seit über zwei Jahren die Expertise aus Verlagen, Buchhandel und Zwischenbuchhandel und entwickelt Lösungen für die gesamte Branche. Alle Tipps und Tools finden sich unter boersenverein.de/barrierefreiheit.
Für Einsteiger und Fortgeschrittene gibt es hier eine Übersicht über die Hilfsangebote des Verbands, der dabei unter anderem eng mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen in Leipzig zusammenarbeitet.