Die Auszeichnung "LeseLust – Ausgezeichnete Leseförderung für Kinder und Jugendliche" (ehemals Gütesiegel – Anerkannter Lesepartner) richtet sich an Buchhandlungen, die sich in besonderer Weise für die Leseförderung engagieren und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten, so die Ausschreibung des Landesverbands.
Da das Gütesiegel – Anerkannter Lesepartner seit seiner erstmaligen Vergabe keine Veränderung mehr erlebt habe, wurde es in diesem Jahr einem Relaunch unterzogen, um es zukunftsfähig zu machen – mit neuem Namen und Logo, einem digitalen Bewerbungsprozess sowie dem Einsatz einer fachkundigen Jury, die zukünftig über die Vergabe der Auszeichnung entscheiden wird.
Bildungsstudien bestätigen es immer wieder: Die Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen verschlechtert sich zusehends. Umso essenzieller sei es, Institutionen und Orte, die das Lesen fördern, in ihrem Engagement zu bekräftigen. Buchhandlungen sind solche Orte und damit enorm wichtig für die Leseförderung. Sie sind Treffpunkt für Kinder und Jugendliche, wichtige Partner für Schulen, Kindertagesstätten und Bibliotheken und Anlaufstellen für Erzieher:innen, Pädagog:innen und Eltern. Mit vielfältigen Aktionen und Projekten wecken und festigen Sie die Freude am Lesen bei Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen.
- Bewerbungsschluss für Buchhandlungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist der 11. Oktober 2024. Weitere Informationen sowie der Link zum digitalen Bewerbungsbogen finden sich auf der Website des Landesverbandes.
Die Ausschreibung erfolgt in Hessen gemeinsam mit dem Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, in Rheinland-Pfalz mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration sowie im Saarland mit dem Ministerium für Bildung und Kultur.