Börsenverein sorgt sich um Friedenspreisträgerin

Tsitsi Dangarembga in Simbabwe angeklagt

30. Mai 2022
Redaktion Börsenblatt

Mit großer Sorge verfolgt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels das Gerichtsverfahren, das am 31. Mai gegen die simbabwische Friedenspreisträgerin, Autorin und Filmemacherin Tsitsi Dangarembga in Harare geführt wird.

Mit großer Sorge verfolgt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels das Gerichtsverfahren, das am 31. Mai 2022 gegen die simbabwische Friedenspreisträgerin, Autorin und Filmemacherin Tsitsi Dangarembga in Harare geführt wird. Der Antikorruptionsgerichtshof, an dem verhandelt wird, untersteht direkt dem autokratischen Präsidenten Emmerson Mnangagwa. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen der 62-jährigen mehrere Jahre Haft, so der Börsenverein in einer Mitteilung. 

"Tsitsi Dangarembga ist eine große und wichtige Stimme Afrikas. Mit ihrem künstlerischen Schaffen und ihrem jahrelangen Engagement zeigt sie soziale und moralische Konflikte auf, die weit über den regionalen Bezug hinausgehen. Es erschüttert und empört mich, dass sie sich nun erneut in ihrem Heimatland wegen ihres gesellschaftlichen Engagements vor Gericht verantworten muss. Der Börsenverein fordert ein verfassungsgemäßes und gerechtes Gerichtsverfahren und versichert Tsitsi Dangarembga volle Solidarität", sagt Karin Schmidt-Friderichs, Vorsteherin des Börsenvereins und Vorsitzende des Stiftungsrates des Friedenspreises. 

Hintergrund

In Simbabwe läuft ein Verfahren gegen Dangarembga, weil sie im Juli 2020 in Harare für eine Reform der Institutionen in Simbabwe protestiert hatte. Sie wurde verhaftet, kurz darauf auf Bewährung frei gelassen und im September desselben Jahres angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, sie habe an der Versammlung mit der Absicht teilgenommen, öffentlich zu Gewalt, Friedensbruch und Bigotterie aufzurufen. Zudem habe sie mit ihrem Protest gegen die geltenden Covid-19 Bestimmungen verstoßen. Letzterer Punkt wurde im Laufe des langwierigen Prozesses schon einmal fallen gelassen und nun doch wieder in die Anklage aufgenommen, obwohl kein entsprechender Gesetzestext vorliegt.