Darüber hinaus können Buchhandlungen und Verlagen noch länger von den Fördermitteln profitieren:
- Die Einreichungsfrist wird bis 31. Januar 2021 verlängert. Auch die Zeiträume für die Durchführung der Maßnahme (neu: 30. Juni 2021) und die Einreichung des Verwendungsnachweises werden ausgeweitet. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens acht Wochen nach Ende des geförderten Projektes zur Überprüfung der Projektdurchführung einzureichen
Kyra Dreher, Geschäftsführerin Fachausschüsse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erläutert: "Die Programme für Buchhandlungen und Verlage werden sehr gut angenommen. Zugleich ist das Gesamtbudget, das wir vergeben können, noch lange nicht ausgeschöpft. Um möglichst vielen Interessenten aus der Branche die Möglichkeit zu geben, von der Förderung zu profitieren, haben wir uns gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dazu entscheiden, den Zeitraum der Programme auszuweiten. Parallel bearbeiten wir mit Hochdruck die bisher eingegangenen Anträge, um den Antragssteller*innen so bald wie möglich Bescheide ausstellen zu können."
Börsenblatt online hat Kyra Dreher über weitere Details und die Hintergründe gesprochen. Das Interview lesen Sie hier.