Neue Coronaverordnung in Baden-Württemberg

FFP2-Masken im Buchhandel sind nun Pflicht

11. Januar 2022
Redaktion Börsenblatt

In Baden-Württemberg gilt ab 12. Januar eine neue Coronaverordnung. Wichtigste Änderung für den Buchhandel: Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.

Bisher war das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen. Aus dem "Soll" wird jetzt also ein "Muss" für die Kund:innen, so der Börsenvereins-Landesverband Baden-Württemberg in einer Mitteilung. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 18. Lebensjahr in geschlossenen Räumen, also auch in Buchhandlungen. Sie gilt nicht für die Inhaber und Beschäftigten von Buchhandlungen. Hier kommen vorrangig die Regelungen der Arbeitsschutzverordnung in Betracht, die auch das Tragen medizinischer Masken für ausreichend hält.

Das Wichtigste für Buchhandlungen

Für den Kundenverkehr im Einzelhandel einschließlich Buchhandel gilt also:

  • Zutritt mit 2G-Nachweis
  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab 18 Jahren
  • Schüler*innen bis 17 Jahren gelten mit Beginn der Schule nach den Ferien wieder als getestet und haben auch bei 2G freien Zugang.

Für Beschäftigte in Buchhandlungen gilt weiter 3G und Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Das Wichtigste bei Veranstaltungen

Für Lesungen und sonstige Veranstaltungen von Verlagen und Buchhandlungen, z. B. auch „Einschließabende“, gilt:

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen maximal 50 % der Kapazität, aber nicht mehr als 500 Besucher*innen.
  • In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht, im Freien dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Abstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt 2G+
  • Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden.

Ein Plakat mit den neuen Regeln können sich Mitglieder auf der Seite des Landesverbands Baden-Württemberg herunterladen.