FFP2-Masken im Buchhandel sind nun Pflicht
In Baden-Württemberg gilt ab 12. Januar eine neue Coronaverordnung. Wichtigste Änderung für den Buchhandel: Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.
In Baden-Württemberg gilt ab 12. Januar eine neue Coronaverordnung. Wichtigste Änderung für den Buchhandel: Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.
Bisher war das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen. Aus dem "Soll" wird jetzt also ein "Muss" für die Kund:innen, so der Börsenvereins-Landesverband Baden-Württemberg in einer Mitteilung. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 18. Lebensjahr in geschlossenen Räumen, also auch in Buchhandlungen. Sie gilt nicht für die Inhaber und Beschäftigten von Buchhandlungen. Hier kommen vorrangig die Regelungen der Arbeitsschutzverordnung in Betracht, die auch das Tragen medizinischer Masken für ausreichend hält.
Für den Kundenverkehr im Einzelhandel einschließlich Buchhandel gilt also:
Für Beschäftigte in Buchhandlungen gilt weiter 3G und Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Für Lesungen und sonstige Veranstaltungen von Verlagen und Buchhandlungen, z. B. auch „Einschließabende“, gilt:
Ein Plakat mit den neuen Regeln können sich Mitglieder auf der Seite des Landesverbands Baden-Württemberg herunterladen.