Börsenverein

FAQ zu generativer KI im Verlagsbereich

11. Juli 2023
Redaktion Börsenblatt

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat ein FAQ erstellt, in dem häufig gestellte Fragen zum Thema generative KI in Verlagen beantwortet werden. Die Website soll laufend überarbeitet werden.

Schon bei der Bestimmung, was KI ist, treten die ersten Schwierigkeiten auf, denn eine klare oder allgemein gültige Definition existiert nicht, so die Rechtsabteilung des Börsenvereins. Kurz gefasst könne unter KI jedoch eine Technologie verstanden werden, die durch Algorithmen in automatisierter Weise autonome Entscheidungen trifft.

Im Mittelpunkt der FAQ stehen generative KI, die für die Erstellung neuer, origineller Inhalte verantwortlich sind, die sogenannten "Foundation Models" wie ChatGPT, GPT-4, BERT oder DALL-E. Foundation Models sind große neuronale Netzwerke, die maschinell lernen und über riesige Datenmengen vortrainiert werden, so dass sie anschließend auf neue Aufgaben adaptiert werden können.

Urheberrechtliche Fragen stellen sich vor allem in Bezug auf die genutzten Trainingsdaten (Input), aber auch im Hinblick auf die Ergebnisse (Text oder Bilder) der KI (Output). Zudem müssen Verlage sich die Frage stellen, wie sie mit der Nutzung von KI insgesamt umgehen wollen.

"Unsere Antworten sind als allererste rechtliche Einschätzungen zu verstehen, an denen wir permanent weiterarbeiten werden. Wir sind daher offen für Kritik oder weitere Fragen", so die Rechtsabteilung des Börsenvereins.

Zum FAQ geht es hier

US-Komikerin Sarah Silverman verklagt OpenAI

Das Urheberrecht ist ein wichtiges Thema in Bezug auf generative KI. Wie AFP (Deutschsprachiger Basisdienst) am 10. Juli berichtet, haben die US-Komikerin Sarah Silverman und zwei weitere Autoren haben den ChatGPT-Entwickler OpenAI wegen verklagt. Sie werfen dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen vor. In der bei einem Gericht im Bundesstaat Kalifornien eingereichten Klage werfen die drei Kläger Open AI vor, Bücher von ihnen ohne ihr Einverständnis zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz (KI) verwendet zu haben. Die Werke seien aber urheberrechtlich geschützt.

Silverman und die Autoren Christopher Golden und Richard Kadrey hätten zudem auch den Facebook-Mutterkonzern Meta verklagt. Auch diesem werfen sie vor, ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Zustimmung für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz genutzt zu haben. Keine Einzelfälle: Inzwischen würden sich die Klagen von Urhebern gegen dieses Vorgehen mehren. Erfolge könnten die Möglichkeiten von Technologie-Unternehmen bei dieser Praxis einschränken.