Warum kommt es zu einer Verlängerung der Einreichungsfrist?
Wir freuen uns, dass die beiden Förderprogramme mit insgesamt knapp tausend Anträgen bereits gut angenommen wurden. Das Budget, das wir vergeben können, ist jedoch noch längst nicht aufgebraucht. Wir haben uns in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verlängerung der Fristen entschlossen, um Verlagen und Buchhandlungen für die Planung der Projekte und die Einreichung der Anträge etwas Luft zu verschaffen.
Glauben Sie, dass vor allem die Buchhändler*innen im Weihnachtsgeschäft und danach in der Inventurphase Zeit haben werden, Förderanträge auszufüllen?
Unser Projektteam steht im engen Austausch mit der Branche und nimmt das Feedback, das es telefonisch und per E-Mail erhält, sehr ernst. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, die Fristen auszuweiten. Daher: Ja, ich denke, dass die Verlängerung der Fristen noch mehr Buchhandlungen und Verlagen die Beantragung von Fördermitteln ermöglichen wird. Natürlich gibt es in den kommenden Monaten mit dem Weihnachtsgeschäft auch andere Themen. Aber es liegt in der Natur der Programme, dass wir Fristen ansetzen müssen.
In welcher Größenordnung spielen sich die Anträge ab? Werden die Höchstsummen ausgeschöpft oder sind die Antragsteller eher bescheiden? Und gibt es einen Unterschied zwischen Buchhändler*innen und Verlagen?
Nach aktuellem Stand sind mehr Anträge von Buchhandlungen eingegangen, dafür blieben hier die Fördersummen niedriger: Buchhandlungen beantragten Zuschüsse von durchschnittlich 4.500 Euro, nur rund 15 Prozent der Antragsteller*innen schöpften die Höchstfördersumme aus. Verlage liegen mit durchschnittlich 6.800 Euro etwas höher. Es freut uns sehr, dass 16 Prozent der Verlage bei der Produktion auf nachhaltige Druckverfahren setzen möchten.
Bislang haben weder Buchhändler noch Verleger Bescheide erhalten, ob Ihre Anträge genehmigt werden. Warum dauert das so lange?
Das hat im Wesentlichen drei Gründe:
Erstens unterliegen wir als Börsenverein bei diesen Programmen dem Bundeshaushaltsrecht und müssen peinlich genau auf dessen Einhaltung achten, denn der Börsenverein haftet für die komplette Fördersumme beider Programme. Daher gehen wir beim Aufsetzen der Prozesse und der Bearbeitung der Anträge grundsätzlich sehr genau vor.
Der zweite Grund liegt in der Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch, da leider häufig Unterlagen fehlen oder missverständlich ausgefüllt wurden und nachgefordert werden müssen. Wir werden in den nächsten Tagen einen "Musterantrag" auf der Website zur Verfügung stellen, um noch mehr Hilfestellung für das korrekte Ausfüllen des Antrags zu geben.
Der dritte Grund hat mit der Zuspitzung der Covid-19 Infektionslage in Frankfurt zu tun: Alle eingereichten Unterlagen müssen vollständig digitalisiert werden, damit die Prüfung notfalls auch aus dem Homeoffice – etwa im Falle eines regionalen Lockdowns – möglich ist. Wir bitten alle Antragsteller*innen um Geduld, denn voraussichtlich wird das Abarbeiten der Antragsbewilligungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Unser Team prüft die Antragsunterlagen mit Hochdruck und wird die Antragstellenden über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden halten.
Wann können sie mit den ersten Genehmigungen rechnen? Und vor allem: Wann fließt das Geld?
Die Bewilligungsprüfung läuft bereits, die ersten positiven Bescheide wurden in dieser Woche versendet. Spätestens Ende November werden alle Antragsteller*innen, deren Einreichungen bis Anfang Oktober eingegangen sind, Rückmeldung erhalten. Ein positiver Bescheid bedeutet: Die Fördermittel können von den Antragsteller*innen nach Bedarf abgerufen werden und müssen dann aber innerhalb von 6 Wochen ausgegeben werden. Ab der Mittelforderung wird es ca. zwei Wochen dauern bis sie das Geld auf dem Konto haben.