Aus Frankfurt war der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang, nach Berlin gekommen, um über wichtige Rechtsthemen zu informieren. Sprang warb zunächst darum, die Rechtsabteilung des Börsenvereins zu nutzen, um sich juristischen Rat zu holen. Man sei zwar rund um die Uhr beschäftigt, aber Anrufer würden trotzdem nicht abgewiesen. Sprang gab ausführlich Auskunft über den derzeitigen rechtlichen und politischen Diskussionstand bei Themen wie der sogenannte Onleihe und dem „Adventsrabatt“ von Ebay.
Ein Runder Tisch, den Kulturstaatsministerin Claudia Roth ins Leben gerufen hat, beschäftigt sich seit längerem mit der Frage, wie faire Rahmenbedingungen für die Ausleihe von E-Books in Bibliotheken gestaltet werden können. Ein von der Kulturstaatsministerin in Auftrag gegebene Studie soll nun darüber aufklären, welchen Einfluss das E-Lending auf den Kauf von E-Books und gedruckten Büchern hat. Ergebnisse werden, so Sprang, in der nächsten Zeit erwartet.
Auch die Diskussion um den „Adventsrabatt“ von Ebay ist nicht neu. Im Dezember 2019 hatte die Online-Plattform mit „10 Prozent Adventsrabatt“ geworben. Der Börsenverein sah darin einen Preisbindungsverstoß und klagte. Die Gerichte aber waren der Argumentation des Börsenvereins nicht gefolgt, da Ebay von dem Rabatt selbst nicht profitiere, sondern die zehn Prozent gegenüber dem Verkäufer ausgleiche.
Christian Sprang sieht eine „Regelungslücke“ bei derartigen Dreieckskonstellationen. Man benötige dringend eine gesetzliche Regelung, die solche Praktiken verhindere. Diesbezügliche Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bewertet Sprang als positiv. Eine gesetzliche Regelung könnte, so hofft Christian Sprang, Anfang 2025 in Kraft treten.