Gesetz zur Modernisierung des Postrechts

Börsenverein vermisst eine konkrete Laufzeitregelung für Bücher

13. Juni 2024
Redaktion Börsenblatt

Der Börsenverein begrüßt, dass die Beförderung von Büchern explizit in den Katalog der Universaldienstleistungen beim Gesetz zur Modernisierung des Postrechts aufgenommen wurde. Dieses wurde am 13. Juni vom Bundestag verabschiedet. Eine vom Verband geforderte Laufzeitregelung wurde nicht aufgenommen.

Foto von Kyra Dreher, Geschäftsührerin der Fachausschüsse im Börsenverein.

Kyra Dreher: Geschäftsührerin der Fachausschüsse im Börsenverein..

"Die beschlossenen Regelungen stärken die Interessen der Verbraucher:innen und fördern eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen. Wir freuen uns besonders, dass die Beförderung von Büchern explizit in den Katalog der Universaldienstleistungen aufgenommen wurde. Damit können Branchenunternehmen Einsicht in vorhandene Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten. Zudem gilt für Bücher das sogenannte ‚Gebot der bedarfsgerechten Beförderung im Rahmen des betrieblich Zumutbaren‘. Was das konkret für die Laufzeiten bedeutet, regelt das Gesetz leider nicht", sagt Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein, in einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Neben der expliziten Anerkennung von Büchern als Universaldienstleistungen hatte der Börsenverein im Verfahren um die Gesetzesnovellierung eine Laufzeitregelung für Bücher gefordert, um den Begriff der "bedarfsgerechten Beförderung im Rahmen des betrieblich Zumutbaren" zu schärfen. Dies wurde von den Fachpolitiker:innen im federführenden Wirtschaftsausschuss nicht aufgegriffen.

Kyra Dreher: "Es bleibt abzuwarten, ob das in die Postdienstleister gesetzte Vertrauen, Bücher im Rahmen der Regellaufzeit zuzustellen, einem Realitätscheck standhalten wird. Wir setzen in jedem Fall bei der Bundesnetzagentur auf eine verantwortungsvolle Genehmigungspraxis, etwa bei der Beurteilung der Erschwinglichkeit von Universaldienstleistungen angesichts deren tatsächlicher Leistungsbereitstellung."

Hintergrund

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, das Postrecht reformiert. Ein dazu von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Postrechts" (Postrechtsmodernisierungsgesetz, 20/10283) wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (20/11817) mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW angenommen. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11818) zugrunde. Mehr dazu in einer Mitteilung auf der Website des Deutschen Bundestages: hier.