Heute wurde das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Entschieden wurden unter anderem über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube, zum Text und Data Mining oder zum Presseleistungsschutzrecht.
Wichtig für die Buchbranche ist die gesetzliche Regelung zur Verlegerbeteiligung. Verlage erhalten künftig wieder einen Ausgleich, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden.
Dies war bisher durch Gerichtsurteile seit 2015 nicht mehr möglich und führte zu Einnahmeausfällen von insgesamt über 200 Millionen Euro, wie der Börsenverein mitteilt.
„Wir begrüßen es sehr, dass Verlage im Rahmen des heute beschlossenen Regelungspakets endlich wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können und der Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen gesichert ist“, so Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. „In seiner Gänze markiert das Gesetzespaket allerdings eine weitere Abschwächung des urheberrechtlichen Schutzniveaus zugunsten der Plattformen und ihrer Nutzer*innen. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich vorgesehen, die großen Internetplattformen deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen und Lizenzierungen zu stärken, statt Bagatellgrenzen für Werknutzungen einzuführen, die in der Richtlinie gar nicht angelegt sind. Dies schadet langfristig allen in der Kreativwirtschaft tätigen Akteuren und vereitelt das Entstehen eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes für geistige Leistungen.“
Außerdem wurde eine vorzeitige Entfristung der Schrankenregelungen des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz beschlossen. Diese hält der Börsenverein für verfehlt und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Gesetzgeber habe die Befristung bis 2023 ausdrücklich angeordnet, um überprüfen zu können, ob durch das Gesetz der Primärmarkt für die Werke wissenschaftlicher Autor*innen und Verlage in verfassungsrechtlich relevanter Weise leidet.
Der Börsenverein teilt mit, dass inzwischen Daten vorliegen, die einen signifikanten Rückgang der Verkäufe belegen. „In einer Entfristung ohne vorherige Evaluierung sieht der Börsenverein eine große Gefahr für den wissenschaftlichen Publikationsmarkt. Letztlich würde dadurch Lehrenden und Lernenden an Hochschulen geschadet“, so der Börsenverein in seiner Mitteilung an die Presse weiter.
Positiv stellt der Verband heraus, dass das Gesetz keine Regelung zum E-Lending in öffentlichen Bibliotheken enthält. Ein etwaiger Vorschlag war kurzfristig vom Bundesrat eingebracht worden. Im Vorfeld hatte sich der Börsenverein ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Er will stattdessen in Gesprächen mit dem Deutschen Bibliotheksverband zu praktikableren Lösungen gelangen.