Zum 1. Januar 2023 ist das neue Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG) Österreichs in Kraft getreten und hat das alte abgelöst. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2000 wurde zuletzt 2014 novelliert. Neu ist insbesondere die Definition des Mindestpreises. Dieser soll nämlich nicht wie bisher als Netto-, sondern als Bruttopreis angegeben werden. Ebenso sind zulässige Lagerabverkäufe als solche auch korrekt zu bezeichnen.
- Das komplette BPrBG 2023 findet sich als Download: hier
Durch das Buchpreisbindungsgesetz sollen weiterhin Konzentrationstendenzen im Vertrieb eingedämmt werden, so die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Verleger bzw. Importeure sind verpflichtet einen Mindestpreis für einen Buchtitel festzusetzen, der Letztverkäufer darf ihn nicht unterschreiten.
Der Rechtsanwalt Dr. Bernhard Tonninger behandelt in der aktuellen, dritten Auflage seines Praxiskommentars das neue Gesetz: "Buchpreisbindung in Österreich BPrBG 2023" (Manz, 184 S.; ET: 5. Juni).
Da die österreichische Buchpreisbindung auch von allen deutschen Letztverkäufern nach Österreich einzuhalten ist, ist der Praxiskommentar auch hierzulande eine wichtige Lektüre.
Dr. Bernhard Tonninger ist Rechtsanwalt in Wien und Mitbegründer der Kanzlei Tonninger Schermaier und Partner. Er ist vom Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) seit dem Jahr 2005 als "Preisbindungsanwalt" eingesetzt und zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Buchpreisbindung in Österreich.