Hintergrund sei die Verlagsbeteiligung, die mit der Reform des Urheberrechts 2021 neu geregelt wurde und am 7. Juni 2021 in Kraft trat, teilt die Verwertungsgesellschaft mit.
- Die erste Hauptausschüttung Anfang Juli werde daher nun nach dem bisherigen Verteilungsverfahren gerechnet, in dem die Verlage nur beteiligt werden, wenn die Urheber dem zugestimmt haben. Die Ausschüttung basiert auf Einnahmen der VG Wort vor dem 7. Juni 2021.
- Die zweite geplante Hauptausschüttung im Herbst 2022 richte sich nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG Wort und wird die Einnahmen der VG Wort ab 7. Juni 2021 berücksichtigen.
Diese Aufteilung auf zwei Ausschüttungen wirkt sich laut VG Wort auch auf die Quoten für die kommende Hauptausschüttung Anfang Juli aus: Sie seien zunächst nicht mit den letztjährigen Quoten von 2021 vergleichbar, da jede Ausschüttung ihre eigenen Quoten hat. Erst nach Abschluss der zweiten Ausschüttung im Herbst 2022 ergebe sich ein Gesamtbild der Quoten, das mit dem Vorjahr verglichen werden könne.
Die Quoten für die erste Hauptausschüttung werden Anfang Juli auf der Webseite der VG Wort veröffentlicht. Hier geht es zur Quoten-Übersicht