Das Gericht wertete die Äußerungen der taz als zulässige Meinungsäußerung. Es stellte fest, dass Literaturkritik pointiert sein dürfe und es sich bei den beanstandeten Passagen um Inhalte des Buches und nicht um Überzeugungen der Autorin handele. Es liege daher keine Behauptung einer „inneren Tatsache“ vor.
Auch die Bezeichnung von Shibli als „engagierte BDS-Aktivistin“ durch die taz wurde vom Gericht nicht beanstandet. Der Anwalt der taz argumentierte, dass Shibli zugegeben habe, die BDS-Kampagne gegen Auftritte der „Rolling Stones“ in Israel im Jahr 2007 unterzeichnet und einen offenen Brief zugunsten der Autorin Kamila Shamsie, die sich an BDS-Kampagnen beteiligt, im Jahr 2019 unterstützt zu haben.
Adania Shibli sollte ursprünglich im Oktober auf der Frankfurter Buchmesse für „Eine Nebensache“ ausgezeichnet werden. Nach Kritik, das Buch sei israelfeindlich und antisemitisch, wurde die Preisverleihung jedoch verschoben. Über 600 Unterzeichner aus der internationalen Literaturszene protestierten in einem offenen Brief gegen die Verschiebung. Der Preisverleiher Litprom gab bekannt, dass Shibli den „LiBeraturpreis“ zu einem späteren Zeitpunkt erhalten werde.