Mitgliederversammlung 2024 der VG WORT

KI-Lizenzen in Wahrnehmungsvertrag aufgenommen

5. Juni 2024
von Börsenblatt

Die VG WORT hat neu im Wahrnehmungsvertrag KI-Lizenzen für Unternehmen und Behörden aufgenommen. Reformen sind geplant etwa für den Fachbereich "Texte im Internet" (METIS). Zudem gibt es Überlegungen zur Vergütung von non-linearen Angeboten von Audio- und audiovisuellen Werken auf Plattformen.

Das sind Ergebnisse der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024 der VG WORT, die am 1. Juni in Berlin stattfand. Die Beteiligung der Mitglieder war wie im letzten Jahr hoch: 521 Mitglieder übten ihr Stimmrecht aus und nahmen teils in Präsenz, teils online an der Mitgliederversammlung teil oder übertrugen ihre Stimme an Vertretungen, teilt die VG WORT mit. 

Auszahlungen in Höhe von 170 Millionen Euro

Die VG WORT blicke auf ein gutes Ergebnis mit Einnahmen in Höhe von 166,88 Millionen Euro im Jahr 2023 zurück. Die Auszahlungen beliefen sich für 2023 – auf der Grundlage der Einnahmen für 2022 – auf 170 Millionen Euro.

Der wichtigste Einnahmebereich sei dabei weiterhin die Geräte- und Speichermedienvergütung. Es kämen mittlerweile aber auch andere vielversprechende Einnahmebereiche hinzu. Dazu zählen unter anderem Vergütungen für digitale Nutzungen in Schulen.

Neu im Wahrnehmungsvertrag: KI-Lizenzen für Unternehmen und Behörden

Mit Änderungen des Wahrnehmungsvertrags stellte die Mitgliederversammlung zum Thema "KI-Lizenzen" eine wichtige Weiche für die Zukunft. Die Mitglieder stimmten einer Neuregelung zu, die auf den bereits vorhandenen Unternehmens- und Behördenlizenzen der VG WORT aufbauen. Die VG WORT kann nun Lizenzen an Unternehmen und Behörden für die Nutzung von Werken vergeben, die für die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen eingesetzt werden. Dies geschieht in einem eng gefassten Rahmen und betrifft nur Nutzungen innerhalb der Unternehmen.

Geplante Reformen

Auch die aktuelle Reformdiskussion bei Texte im Internet (METIS) ebenso wie bei der Vergütung für Vervielfältigungen von non-linear angebotenen Audio- und audiovisuellen Werken, die auf Plattformen zur Verfügung gestellt werden, war Thema in der Mitgliederversammlung.

Aufgrund von Erkenntnissen aus einer aktuellen Studie werden bei METIS nun die momentanen Ausschüttungsregelungen genau geprüft und mögliche Änderungsvorschläge für die Zukunft erarbeitet, so die VG WORT. Bei der Vergütung für Vervielfältigungen von non-linearen Angeboten im Audio- und audiovisuellen Bereich ist das Ziel, Nutzungsdaten zu erhalten, die die Kopierwahrscheinlichkeit der Werke belegen. Sie sind als Grundlage für eine Ausschüttung notwendig.

Ausschüttungsquoten 2024 für das Jahr 2023

Im Rahmen der Verwaltungsratssitzung wurden am 31. Mai 2024 die diesjährigen Ausschüttungsquoten beschlossen. Die Hauptausschüttung findet wie gewohnt Ende Juni 2024 (ab dem 28. Juni 2024) in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft (Urheber), Presse, Hörfunk und Fernsehen sowie im Bereich Vervielfältigungen an Volkshochschulen statt.

Weitere Informationen: https://www.vgwort.de/dokumente/quoten-uebersicht.html