In der Mitteilung findet sich zudem ein Überblick über die bisherigen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern für Schriftstellerinnen und Schriftsteller – mit Kritikpunkten des Verbands. Hier heißt es im Wortlaut:
Hilfspaket I
Im März/April wurden Schriftstellerinnen und Schriftsteller direkt auf die Grundsicherung verwiesen. Einige Länder stellten eigene Mittel zur Verfügung, um Künstlerinnen oder Künstler zu unterstützen. Besonders positiv ragen Hamburg, Baden-Württemberg und (mit Nachbesserungen) Nordrhein-Westfalen hervor.
Hilfspaket II
Mit dem "Neustart Kultur" erfolgte Kulturförderung im Gießkannenprinzip. Hier erfolgte keine Strukturförderung, Gelder wurden z.B. indirekt über von Dritten veranstaltete Lesungen und Events ausgeschüttet. Manche Länder schütteten hier durch Stipendien weitere Gelder aus; in Berlin überstieg die Anzahl der Anträge die tatsächlichen Stipendien aber um ein Vierfaches.
Novemberhilfen
Mit der Regel, dass 80 Prozent des Umsatzes durch die Corona-bedingten Schließungen weggebrochen sein müssen, um 75 Prozent des durchschnittlichen Nettomonatsumsatzes von 2019 bzw. 75 Prozent des Nettoumsatzes von November 2019 zu bekommen, fallen auch hier Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch das Raster. Musikerinnen/ Musiker profitieren hier stärker, Schriftstellerinnen oder Schriftsteller hingegen kaum – auch weil man all die Lesungen, die nicht mehr geplant werden, nicht belegen kann.
Gleichzeitig gilt, dass bei einem Durchschnittsverdienst von 19.000 bis 25.000 Euro jährlich (Zahlen von der KSK) auch 20 Prozent bis 30 Prozent Einkommensausfall an den Rand der Existenz führen.
Hilfspaket III
Beim Hilfspaket III treffen Förderbedingungen oft nicht auf Schriftstellerinnen oder Schriftsteller zu, da Buchhandlungen als Veranstaltungsorte nicht vollständig geschlossen sind; trotzdem finden in Corona-Lockdown-Light-Zeiten keine Lesungen statt. Auch hier müssen 50 Prozent Verdienstausfall vorliegen, um 25 Prozent Hilfe zu erhalten. Die Beantragungen sind nicht unbürokratisch. Abschließend liegt eine maximale Förderung von 747 Euro pro Monat vor; die immerhin auf die eventuell parallel bezogene Grundsicherung anrechenbar sind.
Zudem ist die Beantragung alles andere als unbürokratisch, so die Antragsteller.
So wird es immer weniger Menschen geben, die es trotz Bedürftigkeit nicht wagen werden, Beihilfe zu beantragen.