E-Rechnung

Den Anfang machen – jetzt

28. November 2024
Thea Wittmann

Die elektronische Rechnung kommt. Was Buchhändler:innen dazu wissen müssen und wie das Schreiben, Empfangen und Verarbeiten in der Praxis funktioniert.

Weniger Papierablage: die neue E-Rechung.

Ab 1. Januar 2025 sollen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf Rechnungen als PDF oder auf Papier. Dadurch soll alles einfacher, papierlos, zeit- und ressourcensparender werden, stellt aber vor allem die kleinen, unabhängigen Buchhandlungen ohne IT-Abteilung vor neue Aufgaben. Ist der Buchhandel gut darauf vorbereitet? "Nein", meint Carsten Waldschmidt, Geschäftsführer der 4BIT GmbH, die Softwarelösungen für den Buchhandel anbietet. Seiner Meinung nach liegt das an manchen diffusen Informationen zur geplanten Digitalisierung des Rechnungsverkehrs und an der Tatsache, dass es bislang keine Einigung auf ein einheitliches Format der E-Rechnung gibt. Dennoch rät Waldschmidt zu Gelassenheit: "Keine Panik! Lassen Sie alles auf sich zukommen."

Auch Steuerberaterin Sarah Schauff, geschäftsführende Partnerin der Kanzlei HSP Steuer + Wirtschaftsprüfung Köln-West, beruhigt: "Bei Rechnungen an Privatkunden bleibt alles wie bisher. Außerdem sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro von der E-Rechnungspflicht ausgenommen." Bis die elektronische Rechnung 2028 definitiv für alle verpflichtend werde, könne noch viel passieren: "Auch sind noch nicht alle Softwarehersteller gerüstet. Die heiße Phase wird im vierten Quartal 2026 beginnen."

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