Leitfaden des HDE

Ausbildung in Teilzeit?

18. Januar 2024
Redaktion Börsenblatt

Normalerweise findet eine Berufsausbildung in Vollzeit statt. Nicht für alle angehenden Azubis ist das eine Lösung, etwa wenn kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat einen Leitfaden für Azubis veröffentlicht, die sich für eine Ausbildung in Teilzeit interessieren.

Eine lächelnde junge Frau

Ausbildung in Teilzeit – wie funktioniert das?

  • Unternehmen sind nicht verpflichtet, Teilzeitausbildungen zu ermöglichen – entsprechend rar sind entsprechende Stellen.
  • Auszubildenden wird empfohlen, möglichst frühzeitig auf Unternehmen zuzugehen.
  • Die Ausbildung in Teilzeit verläuft prinzipiell wie die Vollzeitausbildung – nur, dass die angehenden Azubis sich zusammen mit dem Unternehmen auf die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit im Betrieb einigen müssen.
  • Gemeinsam legen sie fest, welche reduzierte Ausbildungszeit für beide Seiten machbar sind.
  • Meistens liegt die wöchentliche Ausbildungszeit laut HDE zwischen 20 und 35 Stunden.
  • Wichtig: Verkürzt wird bei der Teilzeitausbildung nur die Zeit im Betrieb
  • Dadurch verlängere sich die Ausbildungsdauer im Betrieb entsprechend. Sie darf aber höchstens anderthalb mal so lang sein wie eine reguläre Ausbildung.
  • Lässt sich der Ausbildungsbetrieb darauf ein, muss das Unternehmen den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule entsprechend anpassen und mit der zuständigen IHK (oder zuständigen Handwerkskammer) abstimmen. Auch die zuständige Kammer muss zustimmen.

Was ist beim Berufsschulbesuch zu beachten?

„Der Unterricht in der Berufsschule kann bei einer Ausbildung in Teilzeit in der Regel nicht verkürzt werden und findet damit in Vollzeit statt“, erläutert der HDE. Ausnahmeregelung zu bekommen, sei mitunter aber möglich, auch ein späterer Schulbeginn könne sinnvoll sein.

Ausbildung in Teilzeit: Was mit der Vergütung?

Auch bei einer Ausbildung in Teilzeit, so der HDE, bestehe ein „Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung“. Diese könne aber geringer ausfallen als bei einer Ausbildung in Vollzeit.