VG Wort diskutierte Folgen des BGH-Urteils zur Verlegerbeteiligung

Wie es weitergeht

6. Juni 2016
Redaktion Börsenblatt
Zentrales und heißdiskutiertes Thema der VG-Wort-Sitzungen am 3. und 4. Juni in Berlin war die Verlegerbeteiligung. Dabei seien eine Reihe von Fragen aus der Mitgliedschaft beantwortet und wichtige Beschlüsse gefasst worden, teilt die Verwertungsgesellschaft mit. An die Politik erging der Appell, auch künftig die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen zu ermöglichen.

Auf außerordentlichen Gremiensitzungen am 9. und 10. September sowie am 25. und 26. November sollen Satzung und Verteilungsplan der VG Wort an die entstandene Rechtslage nach dem BGH-Urteil angepasst werden.

Alle drei Gremien der Verwertungsgesellschaft – Verwaltungsrat, Mitgliederversammlung und Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten – diskutierten am 3. und 4. Juni eingehend die Folgen des BGH-Urteils zur Verlegerbeteiligung an Kopiervergütungen und Möglichkeiten, auch künftig eine gemeinsame Rechtewahrnehmung zu ermöglichen.

Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort fassten daraufhin eine Reihe von Beschlüssen zu den ausstehenden Ausschüttungen und zum weiteren Vorgehen:

Ausschüttung an Autoren
Die im Jahr 2016 anstehenden Ausschüttungen der VG WORT an Autoren werden bis auf weiteres turnusgemäß entsprechend den Regelungen des bisherigen Verteilungsplans der VG WORT als Abschlagszahlungen ausgezahlt. Dies gilt auch für die Verteilung der außerordentlichen Einnahmen aus der Gerätevergütung für Drucker für den Zeitraum 2001 bis 2007. Die Bemessung der Ausschüttungshöhe ist vorläufig. Über etwaige weitere Zahlungen wird die VG WORT gesondert entscheiden, nachdem der bisherige Verteilungsplan an die sich aus der Entscheidung des BGH ergebende Rechtslage angepasst wurde. Alle Ausschüttungsempfänger werden darüber entsprechend informiert.
Bei Autoren, die von Bühnenverlagen vertreten werden, erfolgt – abweichend vom bisherigen Verteilungsplan – eine Ausschüttung als Abschlagszahlung an den Autor direkt, wenn der Bühnenverlag der VG WORT zuvor mitteilt, welche Aufteilung für die maßgeblichen Werke jeweils in den individuellen Verlagsverträgen vorgesehen ist und die erforderlichen Angaben für eine direkte Auszahlung an den Autor übermittelt.

Ausschüttung an Verlage
Ausschüttungen an Verlage werden bis auf weiteres nicht durchgeführt. Über eine etwaige Wiederaufnahme von Ausschüttungen an Verlage und deren Voraussetzungen wird die VG WORT gesondert entscheiden, nachdem der bisherige Verteilungsplan an die sich aus der Entscheidung des BGH ergebende Rechtslage angepasst wurde.

Verbände der Presseverleger
Eine Ausschüttung an die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger findet bis auf weiteres nicht statt. Über eine mögliche Wiederaufnahme von Ausschüttungen an die Verbände und deren Voraussetzungen wird die VG WORT gesondert entscheiden, nachdem der bisherige Verteilungsplan an die sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergebene Rechtslage angepasst wurde.

Urheberorganisationen
Eine Ausschüttung an Urheberorganisationen ist laut Urteil des BGH vom 21. April 2016 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Erforderlich dafür ist die Durchführung eines Nachweisverfahrens über die Abtretung bereits entstandener Ansprüche durch die den Organisationen angehörigen Autoren. Die Ausschüttung an die Deutsche Physikalische Gesellschaft, die diese Voraussetzung erfüllt, kann turnusgemäß im Sommer 2016 durchgeführt werden.

Ausländische Schwestergesellschaften
Ausschüttungen an ausländische Schwestergesellschaften werden bis auf weiteres nicht durchgeführt. Über die Durchführung der Ausschüttung 2016 wird die VG WORT erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Förderungsfonds Wissenschaft
Die Ausschüttung an den Förderungsfonds Wissenschaft der VG WORT wird durchgeführt. Die betreffenden Mittel werden weiterhin in der bisherigen Weise zur Förderung von Wissenschaft und Forschung verwendet.


Weitere Vorgehensweise
Die Entscheidung des BGH macht es notwendig, dass die VG WORT insbesondere ihre Satzung und den Verteilungsplan an die gerichtlich festgestellte Rechtslage anpasst. Hierfür sind außerordentliche Gremiensitzungen für den 9./10. September 2016 sowie für den 25./26 November 2016 vorgesehen, die jeweils in München stattfinden werden. Für die Septembersitzung wird der Vorstand der VG WORT Vorschläge für die Korrektur der Verteilung in der Vergangenheit und für den Umgang mit Rückforderungen gegenüber Ausschüttungsempfängern vorbereiten.
Regelungsvorschläge für infolge der Entscheidung des BGH erforderliche Änderungen von Satzung, Wahrnehmungsvertrag, Inkassoauftrag für das Ausland und Verteilungsplan für die Zukunft werden spätestens für die am 25./26. November 2016 vorgesehenen Gremiensitzungen vorgelegt.


Appell an die Politik - für eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen
Die Mitglieder der VG WORT formulierten am Ende ihrer Versammlung am 4. Juni 2016 mit großer Mehrheit den folgenden Appell an die Politik:
„Die Mitgliederversammlung der VG WORT vom 4. Juni 2016 appelliert an die politisch Verantwortlichen, rasch und wirksam dafür zu sorgen, dass die bisherige Struktur der VG WORT, also die gemeinsame Rechtewahrnehmung, weiterhin möglich bleibt.
Beide Seiten, Urheber und Verleger, sind entschlossen, den gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen, z.B. der des Digitalen Wandels, gemeinsam zu begegnen. Auch dafür ist eine ungeteilte Verwertungsgesellschaft Wort der beste Weg.“

Bei den Gremiensitzungen in Berlin wurde auch der Geschäftsbericht 2015 der VG Wort vorgestellt:
Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten beliefen sich im Jahr 2015 auf insgesamt höchst erfreuliche € 305,32 Mio. Damit konnte das ebenfalls bereits gute Vorjahresergebnis (€ 144,18 Mio.) mehr als verdoppelt werden. Es ist das zweitbeste Ergebnis in der Geschichte der VG WORT. Der Verwaltungsaufwand lag bei sehr niedrigen 2,4% der Inlandserlöse.

Ein besonders wichtiger Einnahmenbereich für die VG WORT ist die Geräte-vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen von Schriftwerken („stehender Text“). Hier konnten im Jahr 2015 € 74,82 Mio. erzielt werden. Im Bereich der audio/audiovisuellen Werke lag der Erlös für PC-Vergütungen bei € 16,73 Mio.

Die Vergleichsvereinbarung mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) zu den Druckervergütungen nach altem Recht für die Zeit von 2001 bis 2007, die erfreulicherweise Mitte 2015 unterzeichnet werden konnte, führte 2015 zu Einnahmen in Höhe von € 155,50 Mio. Die Einnahmen aus der Anfang 2016 abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung zu den Vergütungen für PCs nach altem Recht für die Zeit von 2001 bis 2007 sind noch offen. Die Zahlungen dazu gehen im Laufe des Jahres 2016 ein. Mit diesen Vereinbarungen konnten langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Geräteherstellern erfolgreich beendet werden.

Erstmals wurden im Jahr 2015 - gemeinsam mit der Zentralstelle Private Überspielung (ZPÜ) - Gesamtverträge mit Bitkom abgeschlossen, die Vergütungen für Tablets und Mobiltelefone bis zum Jahr 2018 sicherstellen. Die Höhe der Einnahmen ist noch offen; die Gelder gehen derzeit bei der ZPÜ ein.