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Armin Gmeiner, Mitglied des Sprecherkreises der IG unabhängige Verlage und Verleger des Gmeiner Verlags:
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Klaus Schöffling, Schöffling & Co.:
"Die Entscheidung ist eine Katastrophe für uns Verlage. Eine Rückzahlung der Ausschüttungen auf einen Schlag wäre vollkommen illusorisch. Das kann man nicht machen – es sei denn, der Gesetzgeber möchte, dass 100 Verlage sofort in die Insolvenz gehen. Auch die VG Wort, die das Geld jetzt zurückfordern muss, darf die Verlage nicht in den Konkurs treiben. Wir müssen nun schauen, welche Beträge für welchen Zeitraum überhaupt von uns zurückzuzahlen sind. Noch weiß ich das nicht. Was wir jetzt dringend und sofort brauchen, ist ein Gesetzgebungsverfahren, das dieses katastrophale Urteil korrigiert. Das darf unser Bundesjustizminister nicht auf die lange Bank schieben, es muss innerhalb der nächsten Monate passieren."
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Andreas Schorr, Röhrig Universitätsverlag:
Das Urteil war zu befürchten. Der Bundesgerichtshof hat formalrechtlich geurteilt, ohne die ökonomischen und kulturellen Auswirkungen zu bedenken. Nun ist die Branche gefordert, diese Auswirkungen gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik deutlich zu machen und auf eine europarechtliche und vielleicht auch verfassungsrechtliche Klärung zu dringen. Die Politik muss jetzt zeigen, wie belastbar ihre oftmals bekundete Unterstützung für eine vielfältige Verlagslandschaft in Deutschland wirklich ist. Konkret bedeutet das heutige Urteil für den Röhrig Universitätsverlag: Rücklagen haben wir gebildet. Das Urteil wirft uns nicht um. Nun wird sich das Publizieren von Wissenschaft etwas verändern. An welchen Stellschrauben wir drehen, haben wir noch nicht entschieden, aber sicherlich wird man die Einnahmeausfälle kompensieren müssen.
Britta Blottner, Blottner Verlag:
Es hebt einen aus den Schuhen! Ich muss das jetzt erstmal sacken lassen. Irgendwie hat man ja doch bis zum Ende gehofft... Das Urteil wird viele AKV-Verlage in die Bredouille bringen und ist auch für uns nicht schön. Wir sind von der VG Wort und der VG Bild Kunst gleichermaßen betroffen. Natürlich haben wir mit unserem Steuerberater ein paar Modelle durchgerechnet, aber leicht wird das nicht. Gut möglich, dass wir ein paar Projekte streichen müssen. Das ganze ist traurig, richtig traurig finde ich aber, dass die Politik sich immer Kulturvielfalt ans Revers heftet, zugleich aber Verlage zu Maklern degradiert.
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Edmund Jacoby, Verleger von Jacoby & Stuart:
Das Urteil ist für uns Verlage aus zwei Gründen ärgerlich: Die Zurückzahlungen tun schon weh; in unserem Falle sind sie nicht "lebensbedrohlich", für andere Verlage schon. Weitaus bedauerlicher aber ist die Tatsache, dass die Öffentlichkeit anscheinend gar nicht weiß, welchen Anteil der Verlag am Werk eines Autoren hat – dass er oftmals überhaupt erst die Idee zu einem Buch hat, dass das Lektorat Texte gemeinsam entwickelt oder schon die erste Fassung stark bearbeitet, dass er mit Marketing- und Vertriebsaktivitäten dem Buch erst zu den Umsätzen verhilft. Dass hier nur der Autor als Urheber gesehen wird, entspricht nicht der Realität.
Joachim Kaufmann, kaufmännischer Geschäftsführer von Carlsen:
Leider konnte man, nachdem der BGH explizit angekündigt hat, die EuGH-Entscheidung im Fall Hewlett Packard gegen Reprobel abzuwarten, nicht wirklich mit einem anderen Urteilsspruch rechnen. Positiv bewerte ich die Urteilsbegründung, in der das Gericht ausdrücklich darauf verweist, dass es nur die Rechtslage beurteilen konnte, und in Frage stellt, "ob sich die Urheber einen Gefallen tun, wenn sie sich auf diese Weise von den Verlagen trennen". Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit Autoren die rechtlichen Grundlagen auf europäischer und nationaler Ebene schaffen sollten, dass die jahrelang bewährte und akzeptierte Praxis fortgeführt werden kann. Das wird ein hartes Stück Arbeit!
Dietrich zu Klampen, Verleger des zu Klampen Verlags:
Nicht nur für uns ist dieses Urteil eine Katastrophe. Erst ein Urteil, das es Bibliotheken erlaubt, Bücher zu digitalisieren und zum freien Download freizugeben; dann das unselige Urteil von gestern! Das eine so unverständlich wie das andere ungerecht. Wem entsteht denn ein Schaden durch die Kopiererei? Den Autoren und den Verlagen! Das hat ja auch jahrelang niemand bezweifelt. Wer gegen die geteilte Ausschüttung klagt, muss noch das gute alte Bild vom reichen Verlag und vom ausgepressten Autor pflegen. Aber: Die Zeiten, da die feisten Verleger Champagner aus Totenschädeln ihrer Autoren schlürften, sind schon sehr lange vorbei.
Wenn wir Verlage jetzt Zig- oder gar Hunderttausende zurückzahlen müssen, dann ist doch klar, was passiert: Wem es nicht das Genick bricht, der wird sein Programm zusammenstreichen müssen. Für uns war die Ausschüttung der VG Wort immer ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesamtkalkulation. Wir werden zukünftig noch vorsichtiger planen müssen. Schade für die Autoren!
Tatsächlich dürften diejenigen Verlage, die in den vergangenen Jahren die VG Wort-Gelder ins Tagesgeschäft haben einfließen lassen und keine Rückstellungen gebildet haben, jetzt ins Schleudern kommen. Mitleid mit diesen Verlagen ist nicht angebracht: Seit Jahren hat die VG Wort den Zahlungsvorbehalt deutlich gemacht. Spätestens seit den Entscheidungen des OLG München und des EuGH hätte klar sein müssen, dass auch der BGH wohl nicht anders entscheiden würde; an warnenden Vorzeichen hat es also wahrlich nicht gemangelt.
Wenn es denn dazu kommt, dass als Konsequenz der Rückforderungen eine Reihe von Verlagen aufgeben müssen, dann kann man das als Marktbereinigung verstehen: Wer sich blöd anstellt, hat in dem Geschäft nichts verloren. Mir erscheint das zynisch.
Mir als Autor ist es wichtig, auch weiterhin mit Verlagen arbeiten zu können, die sich krumme Ideen leisten wollen und die mich in der "Produktentwicklung" meiner Bücher unterstützen. Ich will mit Leuten arbeiten können, die mich dafür bezahlen, Bücher zu machen, für die keine Chancen im Massenmarkt bestehen. Ich will mit Leuten arbeiten, die den Enthusiasmus haben, meine und ihre Freude an einem Thema höher zu bewerten als den schnellen Return - die bloße Existenz kleiner und mittlerer Verlage (und Buchhandlungen) ist, wie es auf Englisch so schön heißt, ein dauernder "triumph of hope over experience".
Lieber Jochen Hoff: Bei der Recherche meiner Themen und beim Schreiben meiner Texte brauche ich wirklich keine besondere Hilfe. Wer als Autor aber meint, damit sei die Sache erledigt, der liegt genauso falsch wie ein verlegerischer Laie, der meint, mit dem Druck der Bücher sei der Job getan. Zugegeben, gerade kleine und mittlere Verlage tun sich bei Marketing, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit bisweilen sehr schwer (oder deutlicher: stellen sich teilweise strunzdumm an). Trotzdem verstehen die meisten, dass es ihre Aufgabe ist, sowohl sich selbst wie auch mir als Autor ein brauchbares Ergebnis einzuspielen, und die meisten schaffen das auch irgendwie.
Noch einmal: Wer als Autor jetzt laut jubelt, der bejubelt wahrscheinlich einen Pyrrhus-Sieg. Dass solche Siege nicht bekömmlich sind, hat auch der gute Pyrrhus gewusst.
Ein Sieg würde bedeuten, dass die unterschiedlichen Typen von Autoren den gleichen Zugang zum Markt erhalten. Aber davon ist keine Rede. Also werden wir auch noch die Buchhandlungen verlieren. Siege sehen anders aus.
Von daher aus Ihrer Sicht als "freier Autor" vielleicht verständlich, ich als Leser bin aber froh um diese geleistete Arbeit!
Aber auch in der Belletristik ist das oft so. Das können Sie an Beispielen wie Wolfgang Koeppen nachlesen, dafür gibt es ganze Bibliotheken, in denen die Zusammenarbeit von Autoren und Verlegern beschrieben ist.
Das Selfpublishing schafft ein neues Segment mit neuen Regeln. Sie können vom Selfpublishing aber nicht auf die übrigen 98% des Buchmarkts schließen.
Zu Ihrem zweiten Thema, der Präsenz im Handel: das ist etwa so als ob jemand aus seinem Acker Karotten anbaut und dann mit diesen in der REWE Filiale vorspricht und wünscht, dass sie ins Sortiment aufgenommen werden. Handel funktioniert nach Regeln. Wenn Sie Ihre Titel im Barsortiment gelistet bekommen, wenn Sie es schaffen, in die Mappen von Handelsvertretern zu kommen, wenn Sie Vorschauen produzieren und an alle Buchhandlungen schicken, wenn Sie Marketingunterstützung bieten können und ein Rezensionswesen aufbauen, dann ist die Grundlage geschaffen. Dann müssen Sie aber immer noch einen gewissen Mindestumsatz pro Buchhandlung bieten können, dass sich für diese die Aufnahme eines weiteren Lieferanten bezahlt macht.
Ja, sie können auf all das verzichten und über Amazon vertreiben. Die übrigen 80% des Marktes erreichen Sie aber nur über die Handelsorganisation, die in 150 Jahren Standards und Abläufe entwickelt und optimiert hat, an denen Sie eben nicht vorbei kommen.
Und da nehme ich Ihnen auch gerne ab, dass Ihre Karotten mindestens gleichgut schmecken, wie die im Gemüseregal. Für ein erfolgreiches Produkt braucht es aber mehr.
Ein Beispiel zeigt, wie verfilzt dieses Milieu ist: Der Vorsitzende des VS namens Breinersdorfer wurde schon vor Jahren von seinem Verband zum Kanzler Schröder geschickt, um in diesem Punkt das Versagen der Bundesaufsicht gegegenüber der VG Wort, die gegen das Gesetz handelte, zu beanstanden. Stattdessen, so berichtet ein anderer VS-Vertreter, sollen die beiden Kindsköpfe die ganze Zeit nur über ihre respektiven Rolex-Uhren , aber keinen Moment über der Verhandlungsauftrag gesprochen haben.
Schröder hatte einen Verlegervertreter im Kabinett. Die Urheber wurden verschaukelt. Und beide Seiten wussten schon vor 15 Jahren ganz genau, dass die Praxis gegen geltendes Recht verstößt und die Urheber vorsätzlich schädigt.
Nachdem die Rechtslage wie erwartet klar ist, ist für mich jetzt die Frage, wer für den Schaden der Urheber jetzt heranzuziehen ist. Aus meiner Sicht in ersten Linie ihre eigenen Verbandsvertreter. Sie haben in Kenntnis der Rechtlage dagegen gehandelt, also Autorengelder in Millionenhöhe veruntreut. Dazu gehören auch die ganzen Rechts-, Gutachtens- und Verfahrenskosten durch drei Instanzen für einen sinnlosen und vor allem treuwidrigen Prozess, denn sie wollten sich auf Kosten ihrer Treugeber dagegen verwahren, deren Interessen wahrzunehmen. Die Urheber waren ihre Treugeber, nicht die Verlage. Dass sie
gegen das Gesetz sich anmaßten, auch die Interessen der Verlage vertreten zu sollen, erfüllt m.E sogar den Straftatbestand der Veruntreuung, der die Herren in Millionenhöhe persönlich haftbar macht.
Es kann wohl ja nicht angehen, dass sich die Verleger auf den Standpunkt der billigsten Hehler stellen: Sie hätten von den Durchstechereien nie nichts gewusst, als das Geld was Wunder vom Himmel gefallen sei!
Wer immer als Verleger als ehrbarer Kaufmann gelten möchte, sollte m.E. jetzt seinen Autoren versichern, das er ihnen das erstatten wird, was ihnen zusteht, und vor allem, dass er sie auf dem Laufenden halten wird.
Und vor allem: Wieso dulden eigentlich die Autoren, dss ihre ureigensten Interessen von Leuten vertreten werden, die klar die Interessen der Gegenseite vertreten?