„‚Kultur für alle!‘ heißt noch lange nicht: ‚Kultur umsonst für alle!‘ - wenn ich an die im Netz weit verbreitete Gratismentalität denke“, sagte Grütters. „In den vergangenen Monaten hat die geplante EU-Urheberrechtsreform leider nicht nur sachliche Debatten, sondern auch viel Verunsicherung provoziert. In der Kritik steht insbesondere Artikel 13: Er nimmt Plattformbetreiber in die urheberrechtliche Verantwortung. Ziel der Regelung ist eine bessere Vergütung von Kreativen – von Autoren, Musikern, Filmschaffenden –, die jahrelang mitansehen mussten, wie andere von der Nutzung ihrer Werke kommerziell profitierten, während sie selbst vielfach leer ausgingen. Dass nun in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt wird, diese Regelung bedrohe die Existenz unzähliger kleinerer Angebote, gehört in die Rubrik ‚Panikmache‘ und trifft schlicht nicht zu.“
Grütters appellierte, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukommen: „Dass ausgerechnet eine große Plattform, die jahrelang von der Nutzung künstlerischer Werke anderer kommerziell profitiert hat, nun von einer Bedrohung der Kreativwirtschaft spricht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Da Plattformen zukünftig nicht nur ein Tor zur Kultur, sondern der Zugang zu den Medien sein werden, rücken sie auf allen Ebenen in den Fokus der Medienpolitik." Grüttes will sich auf europäischer und nationaler Ebene mit dem Bundeswirtschaftsminister und den Bundesländern "aktiv in die Diskussion einbringen".
Gefahr der Desinformation
Die Kulturstaatsministerin verteidigte auf der Konferenz das Leistungsschutzrecht: „Es ist wichtig, dass wir uns auf europäischer Ebene noch stärker als bisher für die Unabhängigkeit der Presse und für mediale Vielfalt einsetzen, nicht zuletzt in Anbetracht der Gefahren, die Desinformation für die Demokratie darstellt. Zur Finanzierung journalistischer Qualität unter den Bedingungen der Digitalisierung hilft ein eigenes Leistungsschutzrecht Presseverlegern bei der praktischen Durchsetzung ihrer Rechte. Sie können ihre Inhalte auf der Grundlage des Exklusivrechts lizenzieren und unberechtigte Nutzungen ihrer Inhalte verhindern.“
Leistungen müssen refinanzierbar bleiben
Grütters begrüßte, dass nach dem EU-Rat auch das Europäische Parlament für eine Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger votiert habe: „Deutschland wird sich weiterhin auf europäischer Ebene aktiv dafür einsetzen, dass in der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger - weitgehend entsprechend der deutschen Regelung - verankert wird. Die in den vergangenen Tagen entstandene Unsicherheit war unbegründet! Unser Ziel bleibt es, durch eine gestärkte Rechtsposition der Verleger dazu beizutragen, dass die für die Demokratie unverzichtbaren Leistungen der Presse auch im digitalen Zeitalter refinanzierbar bleiben.“
Vor zahlreichen Kulturschaffenden, Wissenschaftlern und weiteren an der EU-Urheberrechtsreform beteiligten Persönlichkeiten erklärte die Ministerin in der Akademie der Künste in Berlin: „Kunst und Kultur brauchen Raum, brauchen Freiheit zur Entfaltung - einen Nährboden, auf dem schöpferische Leistungen auch im digitalen Zeitalter gedeihen können. Und dazu gehört ein Urheberrecht, das es Künstlern und Kreativen ermöglicht, von geistiger Arbeit zu leben. Dafür werbe, dafür streite und dafür kämpfe ich!“
„Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ (Art. 27 Abs. 2)