Urheberrechtsabgaben müssten sich an die Wirklichkeit anpassen, Vergütungsmodelle stärker an den heutigen Angeboten und dem Verhalten der Nutzer orientieren - am Streaming von Inhalten. Früher oder später würde das bisherige Abgabesystem überflüssig, so Bitkom: Das System urheberrechtlicher Abgaben für Geräte und Speichermedien habe sich 50 Jahre nach seiner Einführung überholt.
Geräteabgabe abschaffen? Bitkom schaut in andere Länder
„Mix-Kassetten, gebrannte CDs oder mit Musik oder Videos gefüllte USB-Sticks werden wohl keine ähnlich erfolgreichen Nachfolger haben“, erklärt Bitkom-Urheberrechtsexperte Markus Scheufele in einer Mitteilung an die Medien.
Im vergangenen Jahr nutzten laut Bitkom 76 Prozent der Internetnutzer Video-Streaming und 37 Prozent Musik-Streaming. Der Umsatz mit Video-Streaming ist in Deutschland im Jahr 2015 um 24 Prozent auf 579 Millionen Euro gewachsen, der Umsatz mit Musik-Streaming auf 223 Millionen Euro mehr als verdoppelt.
Beim Streaming gehe es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gebe es dort nicht mehr. Dass es auch anders gehe, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft hätten. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland würden in Österreich und den Niederlanden fällig, in wieder anderen Ländern würden Alternativmodelle erprobt, „etwa Fondsmodelle, eine staatliche Finanzierung oder die Berücksichtigung der Kopiermöglichkeit beim Verkaufspreis von urheberrechtlich geschützten Inhalten.“
Anders, aber nicht mehr: "Für Verbraucher und Unternehmen muss es kostenneutral sein"
Mit Blick auf das BGH-Urteil von gestern urteilt Bitkom, dass die Verwertungsgesellschaften nun mit Urhebern und Verlagen neu verhandeln müssten – ohne Verbrauchern oder der Wirtschaft etwas aufzuladen: „Eine neue Verteilung der Urheberrechtsabgaben muss für Verbraucher und Unternehmen kostenneutral erfolgen“, so Scheufele, der zugleich betont, dass eine Debatte um neue Leistungsschutzrechte für Verlage dabei überflüssig und nicht ratsam sei. Sollten Verlage wie bisher an den Abgaben beteiligt werden, müsste das auf EU-Ebene in der entsprechenden Richtlinie klargestellt werden.
Bitkom fordert Bundestag zum Systemwechsel auf
Der Bitkom richtet sich mit seinem Appell in erster Linie an die Politik, setzt dabei- als nächstes auf die Reform der Verwertungsgesellschaften, mit der sich der Bundestag (wie angekündigt) sich in der kommenden Woche beschäftigen will. Eine grundlegende Überarbeitung der gerätebezogenen Abgaben sei darin allerdings bislang nicht vorgesehen. Aus Sicht des Bitkom „sollte der Gesetzgeber nicht an alten Strukturen festhalten, sondern einen umfassenden Systemwechsel prüfen.“
Unter www.urheberrechtsabgaben.de bietet Bitkom einen neuen Online-Rechner für die Ermittlung urheberrechtlicher Abgaben auf Geräte und Speichermedien. Scheufele: „Mit dem Online-Rechner wollen wir für mehr Durchblick im Dickicht des Abgabendschungels sorgen.“
"Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen." Art. 27 Abs. 2 der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO aus dem Jahr 1948).
Es geht also um ein individuelles Recht und nicht um Brancheninteressen. Wenn jedoch ein Urheber einen Dritten beauftragt, seine Werke zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten, dürfen seine materiellen Interessen nicht geschmälert werden. Ganz im Gegenteil, sie wachsen mit dem Wert der Gesamtleistung.
Nun muss der Staat den Schutz des Menschenrechts durchsetzen (Art. 28 AEMR), in dem er die direkte oder indirekte Vergütung der vom Autor autorisierten Nutzung des Werks in der von ihm gewollten Form gewährleistet. Dies gilt unabhängig von den technischen Formen oder Wegen der Vervielfältigung bzw. Nutzung. Wenn also keine direkte Vergütung möglich ist oder durch Gesetz beschänkt wird (Urheberrechtsschranken), muss der Staat die indirekte Vergütung durchsetzen - und ggf. auch selbst zahlen als Ausgleich für die Schranken.
Die Verwertungsgesellschaften dienen hier als "Clearingstellen". Es muss gesetzlich bzw. zivilrechtlich geregelt werden, wer wieviel einzahlt, und es muss geregelt werden wer an den Ausschüttungen beteiligt wird. Ob nun die Verwerter direkt an Ausschüttungen beteiligt werden oder durch die Autoren beteiligt werden ist eher eine wirtschaftliche Frage. Diese sollte jedoch einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen bekommen und dann zwischen den Beteiligten - wie bisher - ausgehandelt werden.
Es wird also im Sinne des Menschenrechts bei einer Abgabe und deren Ausschüttung an die wirtschaftlich Berechtigten bleiben - oder man muss das Menschenrecht infrage stellen bzw. abschaffen. Daran werden sich hoffentlich weder Herr Scheuerle noch andere Experten heranmachen.