Das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz ist mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen worden - gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen (Auszüge aus der Debatte lesen Sie hier). SPD und Unionsfraktionen hatten sich im Vorfeld auf den Kompromiss geeinigt, die neuen Regelungen zunächst bis 2023 zu befristen (mehr dazu in der Pressemitteilung hier und auf boersenblatt.net hier.)
Was besagt das neue Gesetz?
- Bis zu 15 Prozent eines Buches dürfen zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen ohne Rücksprache mit Verlag oder Autor digitalisiert, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die eigene Forschung dürfen sogar bis zu 75 Prozent eines Buches auf diese Weise genutzt werden.
- Angemessene Lizenzangebote von Verlagen für die digitale Nutzung von Büchern müssen für die oben dargestellte Umfänge von den Hochschulen nicht mehr berücksichtigt werden. Im Gegenteil: Die gesetzliche Erlaubnis gehe jeglicher Lizenzvereinbarung vor, so der Börsenverein.
- Hochschulen müssen künftig keine Angaben mehr dazu machen, welches Werk wie häufig und von wie vielen Menschen (Dozenten, Studierenden) genutzt wird. Es erfolgt eine Pauschalvergütung über die Verwertungsgesellschaften.
- Bibliotheken genügt es künftig, jedes Buch nur je einmal zu kaufen, um es ihren Nutzern beliebig oft und gleichzeitig elektronisch zugänglich machen zu können. Pro Sitzung dürfen die Bibliotheksnutzer bis zu zehn Prozent des Buches herunterladen. Eine Begrenzung der Sitzungen ist nicht vorgesehen.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Das Gesetz wird am 1. März 2018 in Kraft treten.
Zentrale Vorschriften des Gesetzes sind auf fünf Jahre, das heißt bis Ende Februar 2023 befristet. Nach vier Jahren soll eine Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes stattfinden.
Wie bewertet der Börsenverein das Ergebnis?
Der Börsenverein wertet die Entscheidung für das Gesetz als "großen Fehler mit erheblichen Konsequenzen für Bildung und Wissenschaft in Deutschland". Ein Gesetz ohne wesentliche Änderungen durchzuwinken, das offensichtlich verfassungswidrig sei und weltweit vorbildliche Publikationsstrukturen, die Garant für Qualität und Vielfalt seien, massiv bedrohe, sei "höchst fahrlässig" und unverantwortlich. "Dieser kurzsichtige Schritt ist ein schwerer Rückschlag für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland", so der Verband.
Ein zentraler Kritikpunkt: Der Teil-Enteignung der Verlage durch das Gesetz stehe momentan kein finanzieller Ausgleich gegenüber. Das Gesetz sieht eine Vergütung über Verwertungsgesellschaften vor. Dafür fehlt nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshof zur Verlegerbeteiligung aber momentan die Rechtsgrundlage. Diese muss auf EU-Ebene geschaffen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden, was frühestens im nächsten, eher im übernächsten Jahr der Fall sein werde - "vorausgesetzt der politische Wille ist da", betont der Börsenverein
Die beschlossene Befristung der zentralen Vorschriften des Gesetzes auf fünf Jahre ist aus Börsenvereinssicht kein geeigneter Interessensausgleich. Da das Gesetz am 1. März 2018 in Kraft treten soll, endet die Frist erst im Jahr 2023. "Die Regierungskoalition verschiebt die Verantwortung damit in die übernächste Legislaturperiode", macht der Verband deutlich. "Dabei zeigt bereits die Befristung als solche, dass der Gesetzgeber selbst erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschriften hat. Im Jahr 2023 kann die wissenschaftliche Publikationslandschaft bereits irreversibel beschädigt sein." Mit seiner verabschiede sich der Gesetzgebers von einem erfolgreichen marktwirtschaftlichen Publikationssystem mit rund 600 meist kleinen und mittelgroßen Verlagen, sodass am Ende der Staat die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke organisieren und mit Steuergeld bezahlen müsse.
Der Börsenverein will alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen das Gesetz vorzugehen. Zudem will der Verband die laufenden Arbeiten an einem leistungsfähigen Online-Lizenzierungsportal vorantreiben, über das Bibliotheken und Bildungseinrichtungen Lehrbücher und andere Lehrmedien der Verlage lizenzieren können.
Weitere Informationen zum Gesetz und den möglichen Folgen enthält das Themen-Dossier des Börsenvereins. Weitere Artikel zum Thema auf boersenblatt.net:
- Front gegen Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz:
Rund 350 Verlage protestieren gegen die geplante Urheberrechtsreform -
Unabhängige Verlage fordern Hilfe: "Mit dem neuen Urheberrecht entrechten Sie die Autoren"
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Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz: SPD und Union handeln Kompromiss aus:Bildungs- und Wissenschaftsschranke kommt wohl - befristet bis 2023
- Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz: VG Wort sieht "erheblichen Änderungsbedarf"
Die einzige Lösung kann jetzt nur sein, kein gedrucktes Buch mehr in Bibliotheken zu verkaufen und das digitale Buch nur noch in proprietären Formaten anzubieten, die sich nicht zur Vervielfältigung eignen. Wie es die Schulbuchverlage ja nun auch schon lange planen mit den Plattformen, die sie anbieten. Oder aber die Inhalte so weit zu atomarieren, dass einzelne Kapitel als Buch angeboten werden, von den 15 % dann eben nur noch 1-1,5 Seiten sind.
Im Übrigen ist für die wissenschaftlicheeArbeit, für das Studium und den Unterricht nicht nur das geistige Eigentum Anderer als Forschungsgrundlage wichtig, sondern für die Lernenden und Forschenden auch Ernährung, Kleidung, Wohnung . Warum nicht auch dort eine Schranke einführen und die Landwirtschaft, Immobilien, Textilindustrie und andere (für die Wissenschaft) überlebenswichtige Industrien verstaatlichen? Wenn Sozialismus, dann richtig! Das würde dann auch Herrn Minister Maas endlich die Größe verschaffen, die er sich durch dieses absurde Gesetz zu erlangen erhofft hat. Klar ist, dass für die gesamte Buchbranche keine der Parteien, die heute die Hand für dieses unsäglich verstümmelte Gesetz die Hand gehoben haben, mehr wählbar sein dürfte.
Auch in der Buchbranche gibt es wohl eine Mehrheit für eine "Geiz ist geil!"-Mentalität. Leider! Und in der breiten Gesellschaft dürfte dies nicht minder verbreitet sein. Das ist die Radfahrermentalität - im schlechten Sinne: Nach oben buckeln, nach unten treten!
Das muss dann eben immer billiger produziert werden, anstatt mehr Geld einzufordern. Diese Gesellschaft erhebt den Anspruch, eine Bildungs- und Wissensgesellschaft zu sein, aber verhält sich gegenteilig. Diese Regierung hat es mitgetragen, dass vor Jahren in der NATO beschlossen worden ist, 2% des BIP für die Rüstung bereitzustellen, und hat damals schon ausrechnen können, dass die für Deutschland eine Erhöhung um 80% bedeutet würde. In der gleichen Zeit haben die Bibliotheken, insbesondere Universitätsbibliotheken mit Kürzungen zu kämpfen, die Mittelausstattungen für Schulen sind katastrophal, Lehrbücher, die drei Jahre ausgeliehen werden sollten, sind 5, 10 und mehr Jahre im Einsatz.
Stattdessen schriebt diese Regierung mal eben 500 Mio. Euro ab nur für nicht verwendbare Drohnen - das ist gegenwärtig der Ganzjahresanschaffungsetat der gesamten öffentlichen Hand für Schulbücher.
Der nächste Wahnsinn ist eine 3-stellige Milliardensumme an Wirtschaftssubventionen ("Gelder, die von Leuten, denen es nicht gehört, verschenkt werden an Leute, die es nicht brauchen!" sinngemäß nach Otto Graf Lambsdorff).
Gelder, die in der Bildung nachhaltiger und sinnvoller angelegt wären, denn es wären Investitionen in die Jugend - und damit in unsere Zukunft -, mit denen heute womöglich kein Fachkräftemangel zu beklagen wäre, wenn missratene Bildungsreformen nicht andauernd dazu benutzt worden wären, letztendlich die Bildungsausgaben zu kürzen statt sie schönzurechnen.
Welch Wunder, dass auf Seiten der unmittelbar Betroffenen, der Lehrenden (alleine LehrerInnen stellen 1%(!) der Bevölkerung dar) ein Druck und eine Lobby entsteht, die dann alles billiger haben will. Und nun sind wir im Buchmarkt betroffen.
An dieser Stelle ist der Börsenverein allein ein viel zu kleiner Verein, um dafür ausreichend Lobby dafür zu sein. Da steht die Metall- und Elektroindustrie, die weder auf Subventionen noch auf Aufträge verzichten wollen, und die Finanzindustrie, die die Renditen von o.g. beziehen will. Bildung ist für die nur ein Kostenfaktor.
Roman Herzog hat vor Jahren einen Ruck in der Gesellschaft in Richtung Bildung gefordert, der nie erfolgt ist, und solange dieser Ruck nicht erfolgt, werden wir weiter mit solchen und anderen Angriffen auf das geistige Eigentum und andere Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft konfrontiert sein.
Wenn man nicht nur Flickschusterei betreiben will, muss man eben über den Tellerrand hinaus schauen.
- Wieviele Abgeordnete nehmen denn in der Regel an Abstimmungen im BT teil?
- Warum wird der Gesetztentwurf nicht einmal GELESEN bevor man abfällig über ihn urteilt? Ist Ihnen beispielsweise die Regelung des § 60g Abs 2 UrhWissG bekannt?
-Warum verschwenden Sie Ihre Zeit, anstatt sich mit zeitgemäßen Geschäftsmodellen zu befassen? Hochschulen und Bibliotheken müssen sich ebenfalls an geänderesm NutzerInnenverhalten orientieren, um ihre Daseinsberechtigung regelmäßig zu erneuern. Sprechen Sie mit VertrerInnen der Musikindustrie, die Ihnen berichten können, wie sie den Systemwechsel geschafft haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
Auch wenn die Publikationen durch die staatlich finanzierten Unis selbst gemacht werden: die Arbeiten des Verlags sind exakt dieselben.
@Frau Gutenberg: Wer hat noch einmal in Zusammenhang mit diesem Gesetz stets argumentiert, dass es ein unzulässiger Eingriff in Marktmechanismen sei?
Und wer beklagt stets die schwierige wirtschaftliche Situation von Verlagen? Wenn diese nicht mehr an Bibliotheken verkaufen wollten (die rechtliche Absurdität dieses Vorschlags sei nicht weiter kommentiert), würden wissenschaftliche Verlage wohl um die 90% ihres Absatzmarktes verlieren. Das ist ganz sicher im Sinne der Verlage und auch der Autoren...