Richter äußern Bedenken zur Verfassungskonformität bei Open Access

Wenn aus dem Recht eine Pflicht wird

27. September 2017
von Börsenblatt
Das Mannheimer Verwaltungsgericht hat gestern große Bedenken geäußert, ob das baden-württembergische Landeshochschulgesetz in puncto Open Acess verfassungskonform sei. 17 Hochschullehrer hatten gegen die Universität Konstanz geklagt, die mit ihrer "Satzung zur Ausübung des Zweitveröffentlichungsrechts" wissenschaftliche Arbeiten auf dem Uni-Publikationsserver kostenlos freischalten will.

Laut "Stuttgarter Nachrichten" haben vor allem die Professoren der Juristischen Fakultät den Klageweg beschritten, die den Zwang zur kostenlosen Zweitveröffentlichung als zu starken Einschnitt in ihre Urheberrechte empfinden. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Hans Theile, wies darauf hin, dass viele Kollegen durchaus schon Beiträge kostenlos veröffentlicht haben, aber: "Als Urheber möchte ich entscheiden, wann, wo und wie meine wissenschaftlichen Beiträge veröffentlicht werden", wird Theile in der Zeitung zitiert. Der Jurist machte auch auf die Auswirkungen für Verlage aufmerksam: "Da macht man eine ganze Verlagskultur kaputt."

Der Vorsitzende Richter des Mannheimer VGH kritisierte, dass das Landeshochschulgesetz aus dem vom Bundestag beabsichtigten Recht der Hochschullehrer auf eine Zweitveröffentlichung "nun eine Pflicht gemacht und damit die Intentionen des Bundesgesetzgebers verkehrt" habe, so die "Stuttgarter Nachrichten". Die Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes muss jedoch das Bundesverfassungsgericht feststellen.