Die Parteien einigten sich laut „F.A.Z.“ darauf, dass durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug als fiktive Lizenz zu zahlen seien. Thalia wolle eine Unterlassungserklärung abgeben, künftig nicht mehr mit Auszügen aus "F.A.Z."-Rezensionen auf buch.de zu werben. Der Vergleich sei auf "dringendes Anraten" des Landgerichts München zustande gekommen, so die Zeitung. Seit 2012 hatten die Zeitung und der Buchhändler vor Gericht gestritten und dabei mehrere Instanzen durchlaufen (siehe Archiv, unten).
„Wir sind froh, dass wir in diesem Verfahren trotz aller Widerstände einen langen Atem bewiesen haben. Nach dem Vergleich ist klar, dass auch Rezensionsauszüge der F.A.Z. urheberrechtlich schutzfähig sind. Sie dürfen nicht ohne Erwerb einer entsprechenden Lizenz zu Werbezwecken genutzt werden. Die Summe von durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug halten wir für einen guten Richtwert“, so Burkhard Petzold, Geschäftsführer der F.A.Z. Ursprünglich hatte die Zeitung für 50 Ausschnitte jedenfalls einen Schadenersatz von 28.000 Euro gefordert - also im Schnitt 560 Euro pro Auszug.
Bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung hatte die "F.A.Z." darauf gepocht, dass Verlage wie Hanser und Online-Buchhändler wie buecher.de (Weltbild-Verlag) Rezensionen der Tageszeitung auf Basis einer Lizenzabsprache nutzen. buch.de hatte es zurückgewiesen, zu zahlen.
Das Verfahren hatte nicht nur in der Buchbranche für Diskussionen gesorgt, nachdem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sich als Vermittler angeboten hatte.
Aus dem Archiv: