Die Anwendung derselben ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf Print- und Online-Zeitungen und -Zeitschriften sowie auf Bücher und E-Books sei im Rahmen der konvergenten Medienwelt, die auf Inhalte und nicht mehr auf Verbreitungswege abstelle, ein wichtiges Anliegen zur Sicherung der Medienvielfalt, heißt es in dem Beschluss, der in voller Länge hier abrufbar ist: "Die ermäßigte Besteuerung trägt wesentlich zur Information und zur selbständigen Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger bei. Ihnen sind unterschiedliche Steuersätze bei gleichen Inhalten nicht zu vermitteln."
Zudem würden die Verlage durch den verminderten Mehrwertsteuersatz in ihren Bemühungen für den digitalen Wandel wirtschaftlich entlastet, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme weiter. Er bittet deshalb die Kommission um zügige Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie.
Darüber hinaus hat sich der Bundesrat am Freitag auch noch zu Nullsteuersätzen geäußert − ein Thema, das nach Angaben von Börsenverereinsjustiziar Christian Sprang jedoch nicht die Buchbranche betrifft.