Man habe vom Vermieter erfahren, dass die Räume der Neuburger Filiale an das Unternehmen Euroshop untervermietet werden sollen, so Olaf Keith. Dies hatte Euroshop auch gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" bestätigt.
Nach Rostock, Bünde, Balingen und nun Neuburg scheinen auch zahlreiche weitere Filialen von der Abwicklung bedroht zu sein. Keith: "Derartige Ankündigungen zur Untervermietung (an den gleichen Euroshop Betreiber) sind uns auch für zahlreiche andere Standorte bekannt geworden. Außerdem wissen wir, dass Weltbild Verhandlungen mit den Centerbetreibern (ECE/MFI usw.) führt, um aus den Center-Verträgen rauszukommen. Hier steht allerdings wohl die Zahlung einer hohen Abstandssumme im Raum."
Gleichzeitig habe LesensArt keine Anstrengungen unternommen, die Mietverhältnisse zu übernehmen. Die LesensArt Filialen würden immer noch den Filialleitern zum Kauf angeboten – durch eine Unternehmensberatung, deren Auftraggeber unklar ist. Alle Anfragen nach Sinn und Zweck eines derartigen Vorgehens blieben unbeantwortet.
"Daher", so Keiths Fazit, "betrachtet der Gesamtbetriebsrat alle Standorte als gefährdet. Eine Abwicklung aller Filialen wird damit zu einem immer wahrscheinlicherem Szenario."
Verdacht auf Preisbindungsverstoß
Wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Preisbindung hat die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels die Buchhandelskette Lesensart abgemahnt, wie Rechtsanwalt Dieter Wallenfels, Preisbindungstreuhänder des Börsenvereins, boersenblatt.net bestätigt hat. In der von der Schließung betroffenen Lesensart-Filiale in Rostock seien angeblich Bücher beschädigt worden, um sie als Mängelexemplare verkaufen zu können. Dies habe ein Anwalt von Lesensart bestritten, so Wallenfels. Ob der Abmahnung weitere rechtliche Schritte folgen, müsse derzeit offen bleiben, sei aber bei Bekanntwerden weiterer Tatsachen nicht auszuschließen.
Wallenfels vermutet, dass Lesensart die Mängelung aus dem Grunde vorgenommen haben könnte, weil ein Räumungsverkauf mit reduzierten Buchpreisen nur dann gesetzlich erlaubt sei, wenn das ganze Unternehmen aufgelöst wird. Im vorliegenden Fall sei aber nur die Filiale in Rostock betroffen. Auch in den Fällen der anderen von der Schließung betroffenen Filialen in Balingen und Bünde gelte die gleiche Rechtslage.
roe