Interview mit Robert Staats, Geschäftsführer der VG Wort

"Das Parlament setzt auf eine gemeinsame Rechtewahrnehmung"

20. Dezember 2016
von Börsenblatt
Bundestag und Bundesrat haben mit der Reform des Urhebervertragsrechts auch eine Übergangslösung für die Verlegerbeteiligung beschlossen. Boersenblatt.net hat Robert Staats, Geschäftsführer der VG Wort, gefragt, welche Folgen die Neuregelung für die Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft hat.            

Sind Sie erleichtert nach der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat?
Wir sind sehr erleichtert, dass es in der vergangenen Woche zur zweiten und dritten Lesung der Gesetzesnovelle im Bundestag und direkt im Anschluss zur Befassung durch den Bundesrat gekommen ist – gar keine Frage.

Was bedeutet die Neuregelung der Verlegerbeteiligung für die Rückzahlung der Verlagsausschüttungen für den Zeitraum 2012 bis 2015 an die VG Wort?
Darauf hat die Neuregelung keine Auswirkung, denn sie wirkt nur in die Zukunft.

Die Zahlungsprobleme, die zwischen 20 und 25 Prozent der Verlage aufgrund der Rückforderungen durch die VG Wort haben, bleiben also erhalten?

So ist es. Die Höhe der Rückforderungen kann allerdings abgesenkt werden, wenn Autoren zugunsten der Verlage darauf verzichten, ihre Nachforderungsansprüche gegenüber der VG Wort geltend zu machen – so, wie das die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November 2016 beschlossen hat. Die Entscheidung über einen solchen Verzicht liegt alleine bei den Autoren.

Vorstand und Mitglieder der VG Wort können aber auf ihrer nächsten Versammlung einen Verteilungsplan beschließen, der wasserdicht ist.
Es wird jetzt darum gehen, Vorschläge für den Verteilungsplan zu erarbeiten, die der Mitgliederversammlung der VG Wort bei ihrer nächsten Sitzung am 18. März 2017 vorgelegt werden sollen. Dabei werden die neuen gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sein.
Werden sich die Ausschüttungsanteile im Verteilungsplan an den früheren Sätzen orientieren?
Staats: Hier bleibt die Erörterung in den Gremien abzuwarten.

Ist es denkbar, dass Ausschüttungen nach dem neuen Verteilungsplan mit Rückforderungen verrechnet werden können?
Das ist nicht ausgeschlossen, hängt aber davon ab, wann auf der Grundlage eines neuen Verteilungsplans Einnahmen an Verlage verteilt werden können. Grundsätzlich sind die Auszahlungen in der Vergangenheit, also der Zeitraum 2012 bis 2015, schnellstmöglich rückabzuwickeln.

Die jetzt gefundene Übergangslösung sieht vor, dass Autoren der Beteiligung von Verlagen an Ausschüttungen zustimmen müssen. Erwarten Sie, dass die große Mehrheit der Autoren das tut?
Das bleibt abzuwarten. Wichtig ist, dass überhaupt die Möglichkeit besteht so zu verfahren.

Man sollte sich aber davor hüten zu erwarten, dass es künftig wieder genauso sein wird wie ehedem.
Das ist richtig. Bei der neuen gesetzlichen Regelung für die Verteilung der Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen handelt es sich um eine Lösung, die nicht dazu führt, dass Verlage stets an den Einnahmen der VG WORT partizipieren können. Voraussetzung ist vielmehr,  dass der Urheber, bezogen auf ein bestimmtes Werk, einer solchen Beteiligung zugestimmt hat.

Könnte eine europäische Lösung Komplikationen hervorrufen?

Nein, im Gegenteil. Ich hoffe, dass aus Brüssel weiterhin positive Signale kommen. Die EU-Kommission hat ja im Rahmen des Richtlinienentwurfs über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt eine Regelung vorgeschlagen, die eine Beteiligung der Verlage an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen ausdrücklich ermöglicht. Es ist zu hoffen, dass dieser Vorschlag so schnell wie möglich verabschiedet wird.

Haben Sie insgesamt den Eindruck, dass es gelungen ist, den Gedanken der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in Öffentlichkeit und Politik zu stärken?
Ja. Insoweit kommt dem Gesetzesbeschluss eine besondere Bedeutung zu:: Das Parlament hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass es weiterhin auf eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen setzt.