„Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wird zu einem digitalen Innovationsschub im Einzelhandel führen. Online-Angebote und Geschäfte in den Innenstädten werden noch enger verzahnt werden, die Kunden dürfen sich auf viele neue Services freuen“, sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Für den stationären Handel sei WLAN von großer Bedeutung. Denn Innovationen wie die Navigation in den Geschäften oder mobile Bezahlung würden voraussetzen, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft Zugriff auf das Internet haben. Die jetzt abgeschaffte WLAN-Störerhaftung habe in der Vergangenheit viele Händler davon abgeschreckt, die damit verbundenen rechtlichen Risiken in Kauf zu nehmen und offenes WLAN für die Kunden anzubieten.
„Die beschlossene Änderung des Telemediengesetzes ist ein großer Fortschritt“, so Tromp. Das neue Gesetz stellt WLAN-Anbieter weitgehend von Kostenansprüchen frei. Für den Handel sei außerdem entscheidend, dass die WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssten. Denn dann wäre es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen und die digitalen Angebote würden folglich kaum genutzt.