Laut der Klauseln, die die EU-Kommission prüfen will, müssen Verlage Amazon informieren, wenn sie dessen Wettbewerbern günstigere oder andere Konditionen bieten. Weiter müssen sie Amazon vergleichbare Konditionen einräumen oder auf andere Weise sicherstellen, dass Amazon mindestens ebenso gute Konditionen erhält.
"Die Kommission hat Bedenken, dass solche Klauseln es anderen E-Book-Händlern erschweren könnten, sich durch die Entwicklung neuer und innovativer Produkte und Dienste im Wettbewerb mit Amazon zu behaupten", heißt es weiter in der Mitteilung. Geprüft werden soll, ob solche Klauseln möglicherweise den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben. Sollte sich dies bestätigen, könnte ein derartiges Verhalten gegen das im EU-Kartellrecht verankerte Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und wettbewerbsbeschränkender Praktiken verstoßen. Die Einleitung eines Verfahrens lasse keine Rückschlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung zu, so die Information der Kommission.
"Amazon hat ein erfolgreiches Geschäft aufgebaut, mit dem es den Verbrauchern, auch bei E-Books, umfassende Dienstleistungen bietet. Unsere Untersuchung stellt dies keineswegs in Frage. Allerdings ist es meine Aufgabe sicherzustellen, dass sich die Vereinbarungen von Amazon mit Verlagen nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken, indem sie andere E‑Book-Händler hindern, Innovation zu schaffen und Amazon im Wettbewerb die Stirn zu bieten. Unsere Untersuchung wird zeigen, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind", so die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Gegenstand der Untersuchung
Amazon ist derzeit das größte Vertriebsunternehmen für E-Books in Europa, so die Kommission. Anfangs werde sich die Untersuchung auf die größten Märkte für E-Books im Europäischen Wirtschaftsraum, Großbritannien und Deutschland, konzentrieren.
Die Kommission hat der Mitteilung zufolge Amazon und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über die Verfahrenseinleitung in dieser Sache unterrichtet. Für das Verfahren gebe es keine zwingende Frist. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hänge von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Komplexität der Sache, dem Umfang der Kooperation des betreffenden Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte.Die komplette Information findet sich auf der Website der Europäischen Kommission.
Stellungnahme des Börsenvereins
"Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission die erpressungsgleichen Geschäftspraktiken von Amazon untersucht", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in einer Stellungnahme. "Damit wird die von uns angemahnte Marktkontrolle wahrgenommen. Auf unsere Beschwerde beim Bundeskartellamt im Juni 2014 hin ist die EU-Kommission auf die Problematik aufmerksam geworden und hatte Vorermittlungen eingeleitet. Der Börsenverein wird auch weiterhin sehr genau auf Fälle von Marktmissbrauch achten. Zur Zeit prüfen wir beispielsweise das Marktverhalten der 100-prozentigen Amazon-Tochter Audible."