EuGH-Urteil zu festen Preisen in Apotheken

Buchpreisbindung in der Diskussion

21. Oktober 2016
Redaktion Börsenblatt
Die Buchpreisbindung beschränke den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel, sagte der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Der Börsenverein sieht derzeit keine Gefahr für die Buchpreisbindung.

"Wir sehen im Moment keine akute Gefahr für die deutsche Buchpreisbindung", erklärt Börsenvereinsgeschäftsführer Alexander Skipis. Der Europäische Gerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Buchpreisbindung im grenzüberschreitenden Bereich beschäftigt; zuletzt hatte der EuGH 2009 geurteilt und die festen Ladenpreise für zulässig erklärt.

Im Urteil in der Österreich betreffenden LIBRO-Entscheidung habe das Gericht "in ständiger Rechtsprechung nationale Preisbindungssysteme für grundsätzlich vereinbar mit EU-Recht erklärt, da die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung eines vielfältigen Buchmarkts Beschränkungen des freien Warenverkehrs rechtfertigt", erinnert Skipis. Man gehe zusammen mit der Bundesregierung davon aus, "dass das abgeänderte Buchpreisbindungsgesetz, das die Preisbindung auch im grenzübergreifenden Verkehr wirken lässt, europarechtskonform ist."

Das Urteil findet sich auf der Website des EuGH.