EU-Parlament stimmt für Geo-Blocking-Regelung

E-Books bleiben ausgenommen

7. Februar 2018
Redaktion Börsenblatt
Das Europäische Parlament hat dem im November 2017 gefundenen Kompromiss zum Geoblocking zugestimmt. Damit bleiben E-Books für die kommenden zwei Jahre von der neuen Regelung für den grenzüberschreitenden Vertrieb digitaler Medien ausgenommen.

Die Regelung zum Geoblocking sieht vor, dass geographische Beschränkungen beim Vertrieb elektronischer Medien im digitalen Binnenmarkt wegfallen sollen. Bei E-Books hatten die Branchenverbände – darunter der Börsenverein – auf eine Ausnahme gedrängt, da vor allem kleinere Händler nicht in der Lage seien, eine europaweite Infrastruktur für den Vertrieb dieser Inhalte aufzubauen. Zudem würden E-Books zumeist nur in einem bestimmten Sprachraum gekauft und gelesen. Erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, voraussichtlich im Herbst 2020, soll im Rahmen einer Folgenabschätzung geprüft werden, ob die Verordnung auf alle urheberrechtlich geschützten Inhalte – und damit auch auf E-Books – ausgeweitet werden soll.

Der Europäische Verlegerverband FEP hat die Annahme der Regelung durch das Europaparlament begrüßt. Die Vereinbarung zur Geoblocking-Verordnung muss noch formell vom Rat der EU gebilligt werden. Die neuen Vorschriften treten neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft – vor Ende des Jahres also.