EU-Finanzministerrat

Keine Einigung über E-Book-Steuer

19. Juni 2017
Redaktion Börsenblatt
Der EU-Finanzministerrat konnte sich am vergangenen Freitag nicht über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Veröffentlichungen in elektronischer Form einigen: Tschechien will E-Books nicht separat behandelt wissen, sondern bevorzugt einen flächendeckenden Ansatz im gesamten Mehrwertsteuerbereich, den die EU-Kommission erarbeiten solle.

Nun soll unter der estnischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2017 weiterverhandelt werden.

Dabei hatte am 1. Juni bereits das EU-Parlament den Weg für die ermäßigte Mehrwertsteuer freigemacht: Mit 590 Stimmen (bei 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen) hatte das EU-Parlament einen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der es den Mitgliedsstaaten ermöglichen würde, den Mehrwertsteuersatz von E-Books dem reduzierten Satz von Printbüchern anzugleichen.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, zeigte sich "enttäuscht über den Widerstand Tschechiens bei der Abstimmung. Der reduzierte Steuersatz hat in den meisten Ländern großen politischen Rückhalt. Wir sind mit den tschechischen Kolleginnen und Kollegen in Kontakt, auch die Buchbranche dort unterstützt das Vorhaben. Wir hoffen, dass das Thema unter der estnischen Ratspräsidentschaft baldmöglichst wieder aufs Tapet kommt.“

Aktuell müssen E-Books mit dem standardisierten Mindestsatz der EU von 15 Prozent besteuert werden, während es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, auf Printpublikationen die reduzierte Rate von mindestens 5 Prozent zu erheben, heißt es weiter. In Deutschland liegt die Mehrwertsteuerrate für gedruckte Bücher derzeit bei 7 Prozent, für E-Books bei 19 Prozent.