Das teilt das Bundeskartellamt mit. Auf eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hatten das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission eine langjährige Vereinbarung zwischen Audible und Apple im Bereich Hörbücher aufgegriffen. Im Zentrum der Prüfung standen danach Vertragsklauseln über den exklusiven Bezug von digitalen Hörbüchern für den Download-Shop iTunes-Store durch Apple von Audible und über die Nichtbelieferung anderer digitaler Musikplattformen als iTunes durch Audible. Daraufhin haben die Unternehmen diese Klauseln mit Wirkung ab Januar 2017 aufgegeben, heißt es weiter.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: "Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen. Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen. Eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht. Nach eigenen intensiven Ermittlungen und im Rahmen einer engen Kooperation mit der Europäischen Kommission konnte das Bundeskartellamt dieses Verfahren ohne förmliche Entscheidung abschließen."
Audible ist ein führender Anbieter von Hörbüchern zum Download in Deutschland, die sowohl über Audible.de als auch über die Amazon-Handelsplattform abrufbar sind. Darüber hinaus zählt Audible zu den größten Produzenten von Hörbüchern in Deutschland und Europa. Apple betreibt mit dem ITunes-Store eine der größten digitalen Medien-Handelsplattformen, die neben Musik, Videos und Apps auch eBooks und Hörbücher für den Download anbietet.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier. Darin begrüßt die Kommission die zwischen der Amazon-Tochter Audible und Apple geschlossene Vereinbarung, alle Ausschließlichkeitsverpflichtungen im Bereich der Lieferung und des Vertriebs von Hörbüchern zu beenden.
Update: Börsenverein begrüßt Aufgabe der Exklusivvereinbarung
"Anbieter von Hörbüchern können aufatmen: Durch unser kartellrechtliches Einschreiten konnten wir den marktschädlichen Praktiken von Audible und Apple einen Riegel vorschieben", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in einer Pressemitteilung des Verbands. Er fährt fort: "Wir begrüßen es sehr, dass die beiden Unternehmen ihre Exklusivvereinbarung aufgegeben haben und iTunes so auch für andere Hörbuch-Anbieter geöffnet ist. Zudem ist es ein positiver Schritt, dass Audible derzeit offensichtlich nicht mehr daran festhält, den Vertrieb von Hörbüchern per Download-Abo zwingend mit der Einwilligung in die Nutzung für Streamingflatrates zu koppeln. Wir hoffen, dass diese Maßnahme auch nachhaltig ist. Wenn marktbeherrschende Unternehmen ihre Position ausnutzen, um monopolartige Strukturen aufzubauen, gefährden sie Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt und schmälern letztlich das Angebot, das Buchnutzern zur Verfügung steht."
Zudem sei aus dem Markt zu vernehmen, dass Audible von seiner rigorosen Praxis bei Vertragsverhandlungen mit Hörbuchverlagen und -anbietern Abstand genommen habe. Audible hatte die Verlage zur Kündigung bestehender Lizenzverträge und so potenziell in ein Flatratemodell gedrängt, mit dem deutlich niedrigere Umsätze erzielt werden können.
Der Börsenverein war Beschwerdeführer in dem Kartellverfahren der deutschen Wettbewerbshüter gegen Audible. Zudem ist er auch an dem noch laufenden Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen Amazon und dessen hundertprozentige Tochterfirma Audible aufgrund zweier Beschwerden beteiligt. Über die Onlineplattformen von Audible und Amazon sowie über den iTunes Store von Apple werden nach Menge und Umsatz mehr als 90 Prozent aller Downloads von Hörbüchern in Deutschland getätigt, so der Börsenverein.