Die Bibliothekare haben anlässlich des 106. Bibliothekartages, der noch bis 2. Juni ist Frankfurt läuft, eine Erklärung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes veröffentlicht. Unter der Überschrift "Frankfurter Appell für ein zeitgemäßes Urheberrecht" beziehen sie noch einmal Stellung – für den Regierungsentwurf. Die Argumente:
- Mit Sorge würden sie beobachten, dass nach dem positiven Votum des Bundesrats "der Übergang zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht durch einzelne Verlage und Medien unangemessen dramatisiert" werde, betonen sie in ihrer Stellungnahme. "Die Kritik, dass das neue Gesetz kleine Verlage benachteilige, ist ungerechtfertigt." Sie würden nicht durch unter die geplanten Änderungen beim Urheberrecht einen Wettbewerbsnachteil erleiden, sondern durch bürokratische Regelungen.
- Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen seien wichtig für die Wissenschaft – weil sie Rechtssicherheit schaffen würden. Die Bibliothekare vertreten dabei die Ansicht, dass das Gesetz den Einsatz gedruckter Bücher, Zeitschriften und Zeitungen in der digitalen Forschung und Lehre gewährleistet, "ohne dass dies zu einem unangemessenen Verwaltungsaufwand führt".
- Lösungen, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt hätten, sollten jedoch unbedingt erhalten bleiben. Als Beispiel nennen die Bibliothekare die Fernleihe: Wenn künftig vor jedem Fernleihvorgang eine vorrangige vertragliche Regelung juristisch geprüft werden müsste, wäre "diese traditionelle Dienstleistung gefährdet und die Abhängigkeit von den Lizenzen großer Verlage würde noch weiter zunehmen."
Im vollen Wortlaut lässt sich die Erklärung über die Website des Bibliothekartages 2017 herunterladen – unter bibliothekartag2017.de/kongress/presse/