Mit großer Mehrheit abgelehnt wurden drei Anträge von Dieter Winkler vom gleichnamigen Verlag aus Bochum.
Im ersten Antrag ging es darum, dass die Hauptversammlung den Vorstand beauftragen solle, bei der MVB darauf hinzuwirken, dass das Gebührenmodell für die Verlage an das VLB nicht in Kraft treten und durch ein Modell ersetzt werden soll, das auf der Leistung basiert, die ein Verlag von der MVB bezieht. Dieser Antrag wurde mit fünf Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Im zweiten Antrag ging es unter anderem darum, dass für die im Laufe eines Jahres archivierten Titel nur der Zeitraum in Rechnung gestellt werden solle, in dem sie im VLB präsent waren. Dieser Antrag wurde mit sieben Enthaltungen ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Thema des dritten Antrages war die Forderung nach einem einheitlichen Beitragssatz für alle Umsätze und ohne Begrenzung nach oben. Der Antrag wurde mit zwei Ja-Stimmen und acht Enthaltungen gleichfalls abgelehnt.
Birgit Grallert von der gleichnamigen Buchhandlung in Leipzig reichte den vierten Antrag ein, bei dem es unter anderem darum geht, ein neues und besseres Diskussionskonzept und eine Diskussionsplattform mit einer Abstimmungsfunktion zu schaffen - für mehr Meinungsaustausch und Willensbekundungen der Mitglieder zu allen relevanten Branchenthemen. Dies solle mit einer Satzungsänderung erreicht werden. Grallert begründete ihren Antrag mit den geringen Möglichkeiten der Beteiligung der Mitglieder.
Alexander Skipis wies darauf hin, dass die Verbandsreform genau auf dieses Ziel ausgerichtet sei. Martin Spencker fand es eine gute Idee, „zur Meinungsbildung ein Instrument wie dieses zu nutzen“.
Nach Meinung von Jörg Robbert ist es durchaus sinnvoll, „Abstimmungen zwischendurch durchzuführen“.
Peter Kraus vom Cleff sagte: „Ich denke, die Idee aufzugreifen, ist gut. Etwa im geschlossenen Bereich des Börsenvereins könnte so etwas möglich sein.“
Der Antrag wurde bei zwölf Enthaltungen und großer Mehrheit abgelehnt, allerdings nur wegen der geforderten Satzungsänderung.
Angenommen wurde hingegen der modifizierte Antrag von Birgit Grallert, dass dies ohne Satzungsänderung geschehen solle. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt bei 18 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.