Wie es mit dem VLB und VLB-Services weitergeht, trug MVB-Geschäftsführer Ronald Schild dem Verleger-Gremium vor. Das künftig in Eigenregie der MVB betriebene neue VLB solle im August 2015 live gehen, so Schild. Es vereine eine verbesserte Suchfunktion und eine attraktive Darstellung des Titelkatalogs mit einer einfachen, komfortablen Benutzeroberfläche. Die Migration der Bestandsdaten sei bereits angelaufen, begleitet von Tests, die alle Funktionalitäten des neuen Systems prüfen.
Schild unterstrich die Bedeutung der Datenqualität für die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz des VLB. Die preislich begünstigten "Gold"-Meldungen von Verlagen, die alle Datenfelder – auch die "Thema"-Klassifikationen – ausgefüllt hätten, habe seit Beginn der Qualitätskampagne und dem damit verbundenen neuen Preismodell spürbar zugenommen. Das neugegründete Joint Venture von MVB und Newbooks Solutions, VLB-Services, werde Verlage dabei unterstützen, ihre Datenqualität zu verbessern und ihre Metadaten anzureichern.
Einen wichtigen Hinweis zu E-Book-Preisaktionen gab Schild den Verlegern mit auf den Weg: Diese müssen dem VLB künftig vier Wochen vorher gemeldet werden.
Armin Gmeiner (Gmeiner Verlag) berichtete den Kollegen vom aktuellen Stand beim Titelinformationssystem VLB-TIX: Die Pilotphase für die Herbstnovitäten werde am 27. Mai beginnen. Sandra Schüssel, Leiterin der Abteilung Produktmanagement bei der MVB, präsentierte die Nutzeroberfläche von VLB-TIX.
Allgemeine Wissenschaftsschranke in Sicht
Der Verleger-Ausschuss diskutierte anschließend mehrere Themen, die für die gemeinsame Lobbyarbeit des Verbands von Bedeutung sind – unter anderem die E-Book-Leihe in öffentlichen Bibliotheken, das Urhebervertragsrecht und die vom Gesetzgeber geplante allgemeine Wissenschaftsschranke. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang berichtete über laufende Urheberrechtsverfahren, die sowohl die Praxis der Verwertungsgesellschaften, Vergütungen an Verlage auszuschütten, in Frage stellen als auch den Urheberrechtsschutz im Bildungs- und Wissenschaftsbereich komplett aushebeln.
In einem Gespräch mit Bundesjustizminister Heiko Maas, dessen Haus an einem Gesetzentwurf für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (also einer Ausnahme vom Urheberrecht) arbeitet, sei angeklungen, dass geprüft wird, ob angemessene Lizenzangebote von Verlagen nicht generell Priorität vor Nutzungen unter Urheberrechtsschranken haben sollten.
Freiwillige Selbstkontrolle bei E-Books
Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt, wird E-Book-Produzenten demnächst zusätzliche Scherereien machen: Christian Sprang informierte die Verlegerrunde darüber, dass E-Books (wie CD-ROMs oder DVDs) unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fallen. Im Gegensatz zu Büchern würden E-Books als Telemedien eingestuft, für die strengere Jugendschutzvorschriften gelten. Künftig müssten (noch zu benennende) Jugendschutzbeauftragte der Verlage Bücher – wie schon jetzt z.B. bei Filmen üblich – im Wege einer freiwilligen Selbstkontrolle einstufen und mit FSK 0, 6, 12, 16 und 18 kennzeichnen. Bei der Meldung ans VLB müsse diese Kennzeichnung in ein Pflichtfeld eingetragen werden, so Sprang. Bis spätestens 2017 müsse die neue Praxis umgesetzt werden. Eine pikante Note hat die FSK-Regel für E-Books mit eindeutig pornographischem Inhalt (bekanntlich ein stark nachgefragtes Segment): Sie dürfen künftig nur noch in geschlossenen Benutzerkreisen angeboten werden.